Dienstagmorgen, Abfuhrtag. Die Tonnen stehen hinten im Hof, der Weg dorthin ist vereist. Die Müllwerker kommen um 7:30 Uhr. Wer ist jetzt dran?
Ja, auch der Weg zur Mülltonne gehört zum Winterdienst. Stadt Essen und EBE empfehlen, eine 1 Meter breite Gasse zu den Mülltonnen und Containern freizuhalten – schnee- und glättefrei. Zuständig ist der Eigentümer, wenn er die Aufgabe nicht wirksam übertragen hat. Stürzt jemand auf dem Weg zu den Tonnen, geht es um Haftung.

Was Stadt und EBE empfehlen
Auf essen.de heißt es: „Bilden Sie 1 Meter große Gassen zu Mülltonnen und Containern.“ Die EBE spricht von einem „mindestens 1,00 m breiten, schnee- und glättefreien Zugang zu den Abfallbehältern“.
Das steht nicht als eigener Paragraf in der Satzung. Es ist eine Empfehlung. Aber sie hat einen guten Grund: Auf dem Weg zu den Tonnen laufen Bewohner, Hausmeister und die Mitarbeiter der Müllabfuhr. Für deren Sicherheit sind Sie als Eigentümer verantwortlich. Die Grundlage ist die allgemeine Verkehrssicherungspflicht.
Sicherer Weg zu den Tonnen – ohne Ihren Einsatz
Der Winterdienst räumt Gehweg, Zuweg und Tonnenweg.
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Welche Flächen dazugehören

- Der Weg vom Hauseingang zum Tonnenstandplatz
- Der Standplatz selbst, damit niemand beim Öffnen des Deckels ausrutscht
- Der Weg vom Standplatz bis zur Straße, wenn die Tonnen dort abgeholt werden
- Stufen, Rampen und Tore auf dieser Strecke
- Beleuchtung am Standplatz, wenn es morgens noch dunkel ist
Stehen die Tonnen am Abfuhrtag am Straßenrand, darf auch dort kein Schneewall den Weg versperren. Den Schnee lagern Sie so, dass Tonnen und Gehweg frei bleiben. Wohin genau, erklärt die Seite Darf ich Schnee auf die Straße schieben?
Weg zur Mülltonne: Wer haftet bei einem Sturz?
Rutscht ein Mieter auf dem vereisten Weg zu den Tonnen aus, haftet oft der Vermieter. Anders kann es sein, wenn er die Räumpflicht wirksam auf die Mieter übertragen und kontrolliert hat.
Wie streng Gerichte das sehen, zeigt ein Fall des Bundesgerichtshofs: Eine Mieterin stürzte auf einem vereisten Weg auf dem Grundstück einer Eigentümergemeinschaft. Der beauftragte Hausmeisterdienst hatte nicht gestreut. Der BGH entschied, dass der vermietende Wohnungseigentümer seiner Mieterin trotzdem haftet (06.08.2025, VIII ZR 250/23). Mehr dazu im Ratgeber Mieter stürzt – haftet der Vermieter?
Achtung: Der Weg zu den Mülltonnen wird oft vergessen, weil er nicht zur Straße gehört. Gerade dort ist das Sturzrisiko aber hoch – früh am Morgen, im Dunkeln, mit der Tüte in der Hand.
Zuwege im Hof und auf dem Grundstück

Viele Mehrfamilienhäuser haben Innenhöfe oder Hinterhöfe. Dort liegt der Schnee länger, weil die Sonne kaum hinkommt. Glätte hält sich hartnäckig.
Welche Flächen auf dem Grundstück Sie sichern müssen, erklärt der Ratgeber Räumpflicht in Innenhof und Zuweg. Für die Zugänge zur Haustür lesen Sie Muss der Weg bis zur Haustür geräumt sein?
Alle Wege, ein Festpreis
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So organisieren Sie den Tonnenweg
- Weg und Standplatz im Winterdienstvertrag ausdrücklich nennen
- Breite von mindestens 1 Meter festlegen
- Abfuhrtage im Blick behalten: Da ist früh Verkehr
- Bei Mietern: Pflicht klar im Mietvertrag regeln, nicht per Aushang
- Streugut nahe am Standplatz lagern
Für den Weg zur Mülltonne hilft ein fester Plan, vor allem an Abfuhrtagen. Wer die Aufgabe an Mieter gibt, braucht eine klare Vereinbarung. Ein Zettel im Briefkasten reicht nicht, das hat das OLG Hamm entschieden (21.12.2012, I-9 U 38/12).
Den Tonnenweg gleich mit abgeben
Der Winterdienst von GOTTSCHLING Immobilien räumt nicht nur den Gehweg. Auch den Tonnenweg können Sie über die Räumkarte mit aufnehmen. Dann können die Tonnen auch bei Eis und Schnee bereitgestellt und geleert werden. Berechnet wird nach laufenden Metern: 39 Euro netto je Meter für die ganze Saison – Streugut inklusive.
Beispiel: 15 Meter Gehweg plus 10 Meter Weg zu den Tonnen ergeben 25 Meter. Das sind 975 Euro netto pro Saison, also 1.160,25 Euro brutto. Für Vermieter sind diese Kosten umlagefähig, wenn der Mietvertrag die Umlage der Betriebskosten vorsieht. Mehr dazu auf der Seite Winterdienst für Mehrfamilienhäuser.
Kein Sturz am Abfuhrtag
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Häufige Fragen
Muss der Weg zur Mülltonne geräumt werden?
Ja. Stadt Essen und EBE empfehlen einen 1 Meter breiten, schnee- und glättefreien Weg zu den Tonnen. Zuständig ist der Eigentümer oder, bei wirksamer Übertragung, der Mieter.
Wer haftet, wenn der Müllwerker ausrutscht?
Grundsätzlich derjenige, der für den Weg verkehrssicherungspflichtig ist – meist der Eigentümer oder ein beauftragter Dienst.
Muss ich den Standplatz der Tonnen streuen?
Ja, wenn dort Menschen gehen und stehen. Sonst stürzt jemand beim Befüllen oder Herausziehen.
Ist der Tonnenweg im Winterdienst-Preis enthalten?
Ja, wenn Sie ihn aufnehmen lassen. Bei GOTTSCHLING fließt der Tonnenweg einfach in die laufenden Meter ein. Streugut und Anfahrt kosten nichts extra.
Fazit
Der Weg zur Mülltonne gehört dazu – Winterdienst endet nicht am Gehweg. Stadt und EBE empfehlen einen 1 Meter breiten, sicheren Weg zu den Tonnen, inklusive Standplatz. Verantwortlich ist der Eigentümer, solange er die Aufgabe nicht wirksam übertragen hat. Weitere Antworten finden Sie in den Fragen zum Winterdienst. Berechnen Sie jetzt Ihren Preis für Gehweg und Tonnenweg zusammen.