Der Paketbote klingelt um 9 Uhr. Er nimmt die drei Stufen zur Haustür, rutscht auf der obersten aus und fällt. Wer bezahlt jetzt?
Schnee räumen vor der Haustür ist Pflicht, sobald Menschen den Weg nutzen: Bewohner, Besucher, Postboten, Pflegedienste. Der Zugang vom Gehweg bis zur Tür muss sicher sein – Treppen und Podeste eingeschlossen. Zuständig ist der Eigentümer. Bei Mietshäusern bleibt es der Vermieter, solange er die Aufgabe nicht wirksam übertragen hat.

Warum der Zuweg zur Pflicht gehört
Die Essener Satzung regelt den öffentlichen Gehweg. Ihr Grundstück regelt sie nicht. Für den Weg zur Haustür gilt die allgemeine Verkehrssicherungspflicht aus § 823 BGB: Wer eine Gefahrenquelle schafft oder beherrscht, muss andere davor schützen.
Ihr Zuweg ist so eine Fläche. Sie laden Menschen ein, ihn zu nutzen. Also muss er im Winter begehbar sein. Was ein Zuweg im rechtlichen Sinn ist, erklärt das Lexikon unter Zuweg.
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Was genau Sie sichern müssen

- Den Weg vom Gehweg bis zur Haustür in voller Nutzbreite
- Alle Stufen und das Podest vor der Tür
- Den Bereich vor Briefkasten und Klingel
- Rampen für Rollstuhl oder Kinderwagen
- Den Handlauf, damit er greifbar und nicht vereist ist
Treppen sind Unfallschwerpunkte. Auf öffentlichen Gehwegen erlaubt die Essener Satzung an gefährlichen Stellen wie Treppen ausnahmsweise Salz, wenn abstumpfende Mittel nicht reichen – nie aber an Gehwegen mit Bäumen oder Grün. Mehr dazu auf der Seite Gehören Außentreppen zur Räumpflicht? und im Ratgeber Treppen im Winter sichern.
Schnee räumen vor der Haustür im Mietshaus
Im Mehrfamilienhaus ist der Vermieter zuständig. Er kann die Aufgabe übertragen: auf Mieter per Mietvertrag, auf einen Hausmeister oder auf einen Winterdienst. Dann muss er aber auswählen und kontrollieren.
Wichtig: Selbst wenn ein Dienst beauftragt ist, haftet der Vermieter seinem Mieter für Fehler dieses Dienstes. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (06.08.2025, VIII ZR 250/23). Wer wann zuständig ist, erklärt die Seite Wer muss räumen: Mieter oder Vermieter?
Achtung: Ein Aushang im Treppenhaus überträgt keine Pflicht. Das OLG Hamm hat einen per Briefkasten verteilten „Schneeplan“ ohne Vereinbarung mit den Mietern als unwirksam angesehen (21.12.2012, I-9 U 38/12). Die Eigentümer mussten zahlen.
Was ein Sturz an der Haustür kostet

Stürze auf Stufen gehen oft schlimm aus: Handgelenk, Hüfte, Kopf. Neben Schmerzensgeld kommen Behandlungskosten, Haushaltshilfe und Verdienstausfall dazu. Oft fordert auch die Krankenkasse ihre Ausgaben vom Verantwortlichen zurück. Wie die Kosten verteilt werden, erklärt die Antwort auf die Frage wer zahlt, wenn jemand vor dem Haus stürzt.
Im Fall des OLG Hamm ging es um eine Mieterin, die vor dem Haus stürzte und sich den Oberschenkelhals brach. Die Eigentümer mussten 7.000 Euro Schmerzensgeld plus weiteren Schaden zahlen. Mehr zu Unfällen auf dem eigenen Grund lesen Sie im Ratgeber Sturz auf dem Privatgrundstück.
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Checkliste für einen winterfesten Eingang
- Fußmatte außen, damit keine Nässe ins Haus getragen wird
- Beleuchtung mit Bewegungsmelder am Eingang
- Ein Streugutbehälter in Türnähe
- Regenrinne und Fallrohr prüfen: Tropfwasser friert auf Stufen
- Eiszapfen über der Tür entfernen – das empfiehlt auch die Stadt Essen
Wer diese Punkte im Herbst erledigt, hat im Winter deutlich weniger Arbeit am Eingang. Weitere Tipps gibt der Ratgeber Hauseingang winterfest machen.
Zuweg und Gehweg aus einer Hand
Der Winterdienst von GOTTSCHLING Immobilien räumt und streut Gehweg und Zuweg bis zur Haustür, inklusive Stufen. Sie zahlen 39 Euro netto je laufendem Meter für die ganze Saison. 10 Meter Gehweg und 8 Meter Zuweg ergeben 18 Meter, also 702 Euro netto. Streugut ist im Preis enthalten. Welche Wege und Stufen dazugehören, zeichnen Sie vorab auf einer Räumkarte ein.
Jeder Einsatz wird dokumentiert. Das hilft Ihnen, Ihre Kontrollpflicht zu erfüllen und im Streitfall nachzuweisen, dass gestreut war.
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Häufige Fragen
Muss ich den Weg zur Haustür räumen?
Ja, wenn andere ihn nutzen – also fast immer. Das folgt aus der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht.
Gehören die Stufen zur Haustür dazu?
Ja. Treppen und Podeste sind Teil des Zugangs und besonders sturzgefährlich.
Wer räumt im Mietshaus den Eingang?
Der Vermieter, wenn er die Pflicht nicht wirksam auf Mieter oder einen Dienst übertragen hat. Kontrollieren muss er in jedem Fall.
Wie breit muss der Zuweg sein?
Eine feste Zahl gibt es dafür nicht. Er muss so breit sein, dass Bewohner und Besucher sicher gehen können.
Fazit
Schnee räumen vor der Haustür ist Pflicht, sobald Menschen zu Ihnen kommen. Stufen, Podest und Handlauf gehören dazu. Im Mietshaus bleibt der Vermieter in der Verantwortung, auch wenn er die Arbeit abgibt. Weitere Antworten finden Sie in den häufigen Fragen zum Winterdienst. Fordern Sie jetzt ein Angebot an und geben Sie Gehweg und Zuweg in eine Hand.