Allgemeine Glätte: Wann die Streupflicht beginnt

Eine ältere Dame stürzt vor Ihrem Haus. Sie verklagt Sie. Vor Gericht geht es plötzlich nicht mehr um die Frage, ob sie gestürzt ist, sondern um zwei unscheinbare Worte.

Allgemeine Glätte ist eine Wetterlage, bei der Wege und Straßen nicht nur an einzelnen Stellen, sondern verbreitet glatt sind – etwa durch Schnee, Glatteis oder Reif. Nach dem Bundesgerichtshof ist sie die Grundvoraussetzung der Räum- und Streupflicht. Liegen nur einzelne glatte Stellen vor, besteht in der Regel keine allgemeine Streupflicht.

Allgemeine Glätte: verbreitet vereister Gehweg

Was Gerichte darunter verstehen

Der Bundesgerichtshof hat es mehrfach klargestellt. Im Urteil vom 12.06.2012 (VI ZR 138/11) ging es um eine etwa 20 mal 30 Zentimeter große Eisfläche an einem Sonntag. Ergebnis: Das reicht nicht, also keine allgemeine Streupflicht. Im Urteil vom 14.02.2017 (VI ZR 254/16) ging es um rund einen Quadratmeter Eis vor einem Grundstück, während die Umgebung trocken war. Auch hier: keine Streupflicht.

Entscheidend ist also, dass die Glätte nicht punktuell ist, sondern Wege in der Umgebung allgemein betrifft. Typische Beispiele sind Schneefall, Eisregen oder großflächig überfrierende Nässe.

Warum der Begriff so wichtig ist

Nach einem Sturz muss der Verletzte beweisen, dass eine Streupflicht bestand. Er muss also zeigen, dass verbreitet Glätte herrschte. Der Bundesgerichtshof hat aber auch betont: Die Anforderungen an diesen Vortrag dürfen nicht überspannt werden (BGH, Beschluss vom 01.07.2025, VI ZR 357/24). Ein Kläger muss also nicht jeden Quadratmeter beschreiben.

Für Sie als Eigentümer heißt das: Verlassen Sie sich nicht darauf, dass der Kläger das nicht beweisen kann. Wer bei verbreiteter Glätte nicht streut, hat im Prozess schlechte Karten. Die Hintergründe erklärt der Ratgeber Allgemeine Glätte oder Einzelglätte.

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Woran Sie allgemeine Glätte erkennen

Im Alltag hilft ein einfacher Blick über den eigenen Gehweg hinaus:

  • Sind auch die Nachbargehwege und die Straße glatt?
  • Hat es geschneit, gefroren oder gab es Eisregen?
  • Liegen Reif oder Eis auf Autos, Wiesen und Dächern?
  • Warnt der Deutsche Wetterdienst vor Glätte?

Wenn mehrere Punkte zutreffen, spricht viel für eine verbreitete Glätte. Dann müssen Sie räumen und streuen.

Winterdienst räumt frühmorgens vor 7 Uhr im Dunkeln den Gehweg in Essen

Allgemeine Glätte und die Essener Satzung

Die Essener Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung spricht einfach von „entstandener Glätte“, die zu beseitigen ist. Sie unterscheidet nicht zwischen allgemeiner und einzelner Glätte. Der BGH hat aber entschieden, dass Satzungen die zivilrechtliche Haftung nicht über diese Grenze hinaus erweitern können (BGH, 14.02.2017, VI ZR 254/16). Für ein Bußgeld der Stadt zählt dagegen die Satzung.

Achtung: Die Unterscheidung ist Juristenarbeit – im Nachhinein, vor Gericht. Morgens um 6:30 Uhr haben Sie diese Zeit nicht. Im Zweifel streuen Sie.

Die Gegenseite: Einzelglätte

Das Gegenstück ist die Einzelglätte: einzelne vereiste Stellen, etwa durch Tropfwasser. Hier besteht keine allgemeine Streupflicht. Aber Vorsicht: Kennen Sie die Stelle oder haben Sie sie selbst verursacht, kann trotzdem eine Pflicht zum Handeln bestehen. Die Streupflicht insgesamt erklärt ein eigener Eintrag. Weitere Begriffe finden Sie im Winterdienst-Lexikon.

Gehweg streuen: Winterdienst-Mitarbeiter streut Granulat auf den geräumten Bürgersteig in Essen

Ein Beispiel aus der Praxis

Nach einer klaren Frostnacht ist der Gehweg vor Ihrem Haus überfroren. Auch der Bürgersteig beim Nachbarn glänzt, die Autos sind weiß vom Reif. Das ist ein klarer Fall: Die Glätte ist nicht auf eine Stelle beschränkt. Anders ist es, wenn alles trocken ist und nur unter Ihrem Fallrohr eine kleine Eisfläche liegt. Dann liegt Einzelglätte vor. Weil Sie die Ursache aber selbst kennen, sollten Sie diese Stelle trotzdem sichern.

Was das für Ihren Alltag bedeutet

Rechnen Sie an Frosttagen immer mit Glätte. Davon gibt es in Essen im langjährigen Mittel rund 45 im Jahr (DWD-Klimamittel, Station Essen-Bredeney). Beobachten Sie das Wetter. Kontrollieren Sie morgens Ihren Gehweg. Und dokumentieren Sie, wann Sie gestreut haben. Wer das nicht selbst leisten kann, gibt es an einen Dienst mit Einsatzdokumentation ab.

Häufige Fragen zu allgemeiner Glätte

Was bedeutet allgemeine Glätte?

Wege sind verbreitet glatt, nicht nur an einzelnen Stellen. Das ist Voraussetzung der Streupflicht.

Muss ich bei einzelnen glatten Stellen streuen?

In der Regel nicht – außer, Sie kennen die Stelle oder haben sie selbst verursacht.

Wer muss die Glätte beweisen?

Grundsätzlich der Verletzte. Die Anforderungen daran dürfen laut BGH aber nicht überspannt werden.

Gilt die Essener Satzung auch bei einzelner Glätte?

Die Satzung spricht allgemein von Glätte. Für die Haftung zählt die Rechtsprechung des BGH.

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Fazit

Allgemeine Glätte ist der Schlüsselbegriff der Streupflicht. Nur wenn Wege verbreitet glatt sind, besteht nach dem BGH eine allgemeine Pflicht zu streuen. Einzelne Stellen reichen meist nicht. Im Alltag sollten Sie sich darauf aber nicht verlassen. Mehr zum Schutz vor Haftung im Ratgeber Haftung beim Winterdienst.