Der Rest der Straße ist trocken. Nur vor Ihrem Haus hat sich eine kleine Eisfläche gebildet, vielleicht von einer undichten Regenrinne. Ein Passant rutscht aus. Müssen Sie haften? Die Rechtsprechung sagt: meistens nicht. Es gilt die Streupflicht bei allgemeiner Glätte. Einzelne Glättestellen lösen die Räum- und Streupflicht grundsätzlich nicht aus.
Das klingt nach einem bequemen Ausweg. Ist es aber nicht. Denn ob es „allgemeine Glätte“ war, entscheidet ein Gericht erst im Nachhinein. Dieser Ratgeber erklärt den Unterschied und zeigt, warum vorbeugendes Handeln die sicherere Strategie ist. Weitere Themen rund um Pflichten und Haftung finden Sie im Winterdienst-Ratgeber.

Streupflicht bei allgemeiner Glätte: Hier beginnt sie
Allgemeine Glätte liegt vor, wenn nicht nur einzelne Stellen, sondern größere Bereiche glatt sind. Typische Auslöser sind Schneefall, Eisregen oder überfrierende Nässe nach einem Regentag. Dann sind Gehwege in der ganzen Gegend betroffen.
Einzelglätte meint dagegen isolierte Glättestellen in sonst trockener oder nicht vereister Umgebung. Zum Beispiel eine gefrorene Pfütze, eine vereiste Stelle unter einem Fallrohr oder ein kleiner Eisfleck am Bordstein.
Der Unterschied ist entscheidend. Nur bei allgemeiner Glätte besteht grundsätzlich die Streupflicht. Bei Einzelglätte in der Regel nicht. Für Sie als Eigentümer kann das im Streitfall den Unterschied zwischen Haftung und keiner Haftung ausmachen.
Was der Bundesgerichtshof entschieden hat
Drei Urteile prägen dieses Thema:
| Entscheidung | Fall | Ergebnis |
|---|---|---|
| BGH, 12.06.2012, VI ZR 138/11 | Sonntag, Eisfläche von etwa 20 × 30 cm | keine Streupflicht, da nur einzelne Glättestelle |
| BGH, 14.02.2017, VI ZR 254/16 | etwa 1 m² Eisfläche vor dem Grundstück, Umgebung trocken | keine Streupflicht |
| OLG Hamm, 22.05.2015, 9 U 171/14 | Selbstbedienungs-Waschplatz mit einzelnen Glättestellen | keine allgemeine Streupflicht |
Der BGH formulierte im Urteil vom 14.02.2017: „Grundvoraussetzung für die Räum- und Streupflicht auf Straßen oder Wegen ist das Vorliegen einer ‚allgemeinen Glätte‘ und nicht nur das Vorhandensein einzelner Glättestellen.“ Er ergänzte: Gemeindesatzungen können die zivilrechtliche Haftung nicht darüber hinaus erweitern. Weitere Urteile sammelt der Beitrag Urteile zur Streupflicht.
Nie wieder über Glättearten grübeln
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Warum Sie sich nicht darauf verlassen sollten
Die Regel klingt beruhigend. In der Praxis hat sie drei Haken.
1. Das Gericht urteilt im Nachhinein
Nach einem Sturz streiten beide Seiten darüber, wie es an diesem Morgen aussah. War es nur ein Eisfleck? Oder war die ganze Straße glatt? Zeugen erinnern sich unterschiedlich. Fotos fehlen oft. Der Bundesgerichtshof hat zudem betont, dass die Anforderungen an den Vortrag des Gestürzten zur allgemeinen Glätte „nicht überspannt werden“ dürfen (Beschluss vom 01.07.2025, VI ZR 357/24).
2. Glätte entsteht oft unbemerkt
Der Deutsche Wetterdienst beschreibt mehrere Glättearten. Reifglätte tritt oft nur stellenweise auf, etwa auf Brücken oder unter Bäumen. Überfrierende Nässe nennt der DWD „besonders tückisch“, weil vorher kein Niederschlag fallen muss. Wer morgens aus dem Fenster schaut, sieht davon oft nichts. Mehr dazu im DWD-Wetterlexikon zur Glätte.
3. Bekannte Gefahrenstellen sind ein Sonderfall
Wenn Sie wissen, dass eine bestimmte Stelle immer wieder vereist, wird es heikel. Eine undichte Dachrinne, ein Fallrohr über dem Gehweg, eine Rampe im Schatten. Gerichte schauen in solchen Fällen genau hin, ob die Gefahr erkennbar war. Verlassen Sie sich hier nicht auf das Argument „nur Einzelglätte“. Beseitigen Sie die Ursache oder sichern Sie die Stelle.
Achtung: Einzelglätte schützt Sie nur, wenn es wirklich eine vereinzelte, nicht vorhersehbare Stelle war. Eine bekannte Eisfalle vor Ihrem Haus ist kein Zufall mehr.

Was in Essen zusätzlich gilt
Neben der zivilrechtlichen Haftung gibt es in Essen die Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung. Sie verpflichtet Sie, Gehwege bei Schnee und Glätte zu räumen und abstumpfend zu streuen. Glätte, die zwischen 7 und 20 Uhr entsteht, muss „jeweils unverzüglich“ beseitigt werden. Glätte, die nach 20 Uhr entsteht, muss werktags bis 7 Uhr weg sein, sonn- und feiertags bis 8 Uhr.
Wer diese Pflicht fahrlässig verletzt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 500 Euro. Salz ist auf Gehwegen grundsätzlich verboten. Nur bei Eisregen oder an gefährlichen Stellen ist es ausnahmsweise erlaubt – nicht an Gehwegen mit Bäumen oder Grün.
Die kluge Strategie: vorsorgen statt streiten
Statt nach einem Unfall über Glättearten zu streiten, handeln Sie besser vorher. So geht es:
- Glättewarnung prüfen: Bei angekündigtem Frost nach Regen vorbeugend streuen.
- Gefahrenstellen beheben: Undichte Rinnen und Fallrohre reparieren lassen.
- Schattige Stellen im Blick behalten: Hier hält sich Eis länger.
- Treppen und Rampen extra prüfen: Sie werden zuerst glatt.
- Dokumentieren: Wann gestreut, wie war das Wetter?
Wer einen Hausmeister oder Dienst einsetzt, sollte genau diese Punkte in die Anweisung aufnehmen. Wie das bei Hausmeistern geregelt ist, zeigt der Ratgeber Haftung des Hausmeisters. Gefahren von oben behandelt der Beitrag Dachlawinen und Eiszapfen.
Und auf dem Privatgrundstück?
Auch auf Ihrem eigenen Grundstück gilt der Grundsatz der allgemeinen Glätte. Zuwege, Eingänge und Wege zu Mülltonnen müssen bei allgemeiner Glätte gestreut sein, wenn Menschen sie erwartbar nutzen. Beim Winterdienst von GOTTSCHLING nehmen Sie solche Flächen einfach in die Räumkarte auf. Wer dort haftet, erklärt der Ratgeber Sturz auf dem Privatgrundstück.
Besonders wichtig ist das bei Häusern mit vielen Besuchern: Arztpraxen, Pflegedienste, Paketboten. Diese Menschen kommen oft früh und kennen Ihre Gefahrenstellen nicht. Eine vereiste Stufe am Hauseingang ist für sie eine echte Falle. Hier lohnt es sich, großzügiger zu streuen, als die Rechtsprechung es gerade noch verlangt.

Vorbeugen statt streiten
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Häufige Fragen zur Streupflicht bei allgemeiner Glätte
Muss ich streuen, wenn nur eine kleine Stelle vereist ist?
Nach der Rechtsprechung des BGH besteht die Streupflicht grundsätzlich erst bei allgemeiner Glätte. Kennen Sie eine Stelle, die immer wieder vereist, sollten Sie trotzdem handeln.
Wer entscheidet, ob allgemeine Glätte herrschte?
Im Streitfall das Gericht – im Nachhinein, anhand von Zeugen, Fotos und Wetterdaten. Deshalb ist Ihre Dokumentation wichtig.
Gilt die Einzelglätte-Regel auch für das Bußgeld in Essen?
Die Satzung verlangt, entstandene Glätte zu beseitigen. Das Zivilrecht und die Satzung sind getrennte Ebenen. Verlassen Sie sich deshalb nicht allein auf die Einzelglätte-Regel.
Muss ich vorbeugend streuen, wenn Glätte angekündigt ist?
Vorbeugendes Streuen ist bei konkreter Glättegefahr sinnvoll und schützt Sie. Es verhindert, dass aus einer Warnung ein Unfall wird.
Was ist überfrierende Nässe?
Wasser auf dem Weg gefriert, weil der Boden unter 0 Grad abkühlt. Der DWD nennt sie besonders tückisch, weil vorher kein Niederschlag fallen muss.
Fazit
Es gilt der Grundsatz der Streupflicht bei allgemeiner Glätte. Einzelne Eisflächen lösen sie meist nicht aus. Doch das beurteilt ein Gericht erst hinterher – und bekannte Gefahrenstellen sind ein Sonderfall. Die sicherste Lösung ist vorbeugendes Handeln. Berechnen Sie jetzt Ihren Festpreis und überlassen Sie das Wetter den Profis.
Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.