Bürgersteig, Trottoir, Fußweg – in Essen sagt man meist einfach „Bürgersteig“. Im Amtsdeutsch heißt er anders. Und genau diese Definition entscheidet, was Sie im Winter räumen müssen.
Ein Gehweg ist ein Teil der Straße, der für Fußgänger bestimmt ist – meist abgesetzt durch einen Bordstein. Die Essener Satzung fasst den Begriff weit: Dazu zählen selbstständige Fußwege und alle Straßenteile, die Fußgänger nutzen sollen. Für Eigentümer ist der Gehweg vor dem Grundstück die wichtigste Fläche im Winter, denn ihn müssen sie räumen und streuen.

Was als Gehweg gilt
Die Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung definiert in § 1 Abs. 2: „Gehwege sind selbstständige Fußgängerwege sowie alle Straßenteile, deren Benutzung durch Fußgänger vorgesehen oder geboten ist.“
Das umfasst mehr, als viele denken:
- der klassische Bürgersteig neben der Fahrbahn
- selbstständige Fußwege, etwa zwischen zwei Straßen
- gemeinsame Geh- und Radwege
- in Straßen ohne Bürgersteig: ein Streifen von 0,80 m am Rand
- in einer Fußgängerzone: je Seite ein Streifen von 1,20 m
Wer den Gehweg im Winter räumt
In Essen sind es die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke. So steht es in § 2 Abs. 2 der Satzung: Die Winterwartung aller Gehwege wird den Eigentümern übertragen. Das gilt auch an Hauptstraßen, deren Fahrbahn die EBE räumt. Die Stadt kümmert sich um die Straße, Sie um den Bürgersteig davor.
Mieter müssen nur ran, wenn Mietvertrag oder Hausordnung das wirksam regeln. Mehr zu den Pflichten lesen Sie im Ratgeber Winterdienst-Pflichten in Essen.
Gehweg geräumt, bevor Sie Kaffee trinken
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Wie der Gehweg geräumt sein muss
Die Satzung macht klare Vorgaben. Sie räumen in der vorhandenen Breite, höchstens auf 1,20 m. Schnee, der tagsüber fällt, muss unverzüglich nach Ende des Schneefalls weg. Was nach 20 Uhr fällt, muss werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 8 Uhr beseitigt sein.
Gestreut wird mit abstumpfenden Mitteln wie Sand, Splitt oder Granulat. Salz ist grundsätzlich verboten. Den Schnee schieben Sie an den Rand zur Fahrbahn. Gullys und Hydranten bleiben frei. Nach dem Tauwetter kehren Sie das Streugut wieder weg. Das übernimmt auf Wunsch das Pluspaket mit Frühjahrsreinigung.

Sonderfälle am Straßenrand
Nicht jede Straße sieht gleich aus. Liegt vor Ihrem Haus eine Bushaltestelle, müssen Fahrgäste sie sicher erreichen können. An Kreuzungen müssen Fußgänger gefahrlos zu den Querungsstellen kommen. Gibt es nur auf der gegenüberliegenden Seite einen Bürgersteig, hilft der Beitrag Wer räumt bei einseitigem Gehweg?.
Liegt Ihr Grundstück an einer Straße, die nicht im Winterdienst der Stadt steht, kommt mehr dazu. Dann räumen Sie auch die Übergänge für Fußgänger über die Fahrbahn – bis zur Straßenmitte, wenn die andere Seite ebenfalls pflichtig ist.
Achtung: Der öffentliche Fußweg gehört nicht Ihnen – die Haftung für den Winterdienst trifft Sie trotzdem. Stürzt dort jemand, weil nicht geräumt war, drohen Schmerzensgeld, Schadensersatz und Bußgeld.
Gehweg oder eigenes Grundstück?
Wichtig ist die Grenze. Der Bürgersteig ist öffentliche Fläche. Hier gelten die Regeln der Satzung. Dahinter beginnt Ihr Grundstück mit Zuweg, Hof und Hauseingang. Dort gilt die allgemeine Verkehrssicherungspflicht. Beide Flächen müssen im Winter sicher sein. Ein guter Winterdienst räumt deshalb beides in einem Gang. Mehr zum privaten Teil erklärt der Eintrag Zuweg.

Warum gerade der Bürgersteig so riskant ist
Auf dem Gehweg sind viele Menschen unterwegs, die Sie nicht kennen. Schüler auf dem Weg zum Bus. Pendler mit Eile. Ältere Nachbarn mit Einkaufstasche. Jeder von ihnen verlässt sich darauf, dass der Weg sicher ist. Stürzt jemand, erfahren Sie davon oft erst durch einen Brief vom Anwalt oder von der Krankenkasse.
Steuerlicher Vorteil beim öffentlichen Weg
Eine gute Nachricht für Selbstnutzer: Auch Winterdienst auf dem öffentlichen Bürgersteig vor dem Haus kann als haushaltsnahe Dienstleistung gelten. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden (BFH, 20.03.2014, VI R 55/12). Ihre Steuer sinkt um 20 % der Arbeitskosten. Voraussetzung sind eine Rechnung und eine Überweisung.
Häufige Fragen
Muss ich den Gehweg vor meinem Haus räumen, obwohl er der Stadt gehört?
Ja. In Essen ist der Winterdienst aller Gehwege den angrenzenden Eigentümern übertragen.
Was gilt, wenn es keinen Bürgersteig gibt?
Dann gilt ein Streifen von 0,80 m am Straßenrand als Gehweg. Diesen räumen Sie.
Zählt ein gemeinsamer Geh- und Radweg dazu?
Nach der Definition der Satzung spricht viel dafür, denn Fußgänger sollen ihn nutzen. Klären Sie Zweifelsfälle mit der Stadt.
Wie viel kostet es, den Gehweg räumen zu lassen?
Beim Winterdienst von GOTTSCHLING 39 € netto je laufendem Meter pro Saison. 15 m kosten 585 € netto.
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Fazit
Der Gehweg ist in Essen jeder Straßenteil, den Fußgänger nutzen sollen – auch ein Randstreifen ohne Bordstein. Den Winterdienst darauf tragen die angrenzenden Eigentümer. Breite, Zeiten und Streugut sind genau geregelt. Wer die Arbeit abgibt, spart Zeit und Risiko. Weitere Begriffe erklärt das Winterdienst-Lexikon. Alle Leistungen finden Sie beim Winterdienst in Essen.