Gemeinsamer Geh- und Radweg: Wer ihn im Winter räumt

Ein blaues, rundes Schild vor Ihrem Haus. Darauf ein Fahrrad und Fußgänger, dazwischen ein weißer Querstrich. Seit es dort steht, fragen Sie sich: Muss ich jetzt auch für die Radfahrer räumen?

Ein gemeinsamer Geh- und Radweg ist ein Weg, den Fußgänger und Radfahrer zusammen benutzen. Er ist mit dem blauen Zeichen 240 der Straßenverkehrsordnung gekennzeichnet. Nach der Essener Satzung zählen alle Straßenteile, die Fußgänger nutzen sollen, als Gehweg – deshalb kann auch hier die Räumpflicht der Anlieger greifen.

Gemeinsamer Geh- und Radweg im Winter an einer Straße im Ruhrgebiet

Was einen gemeinsamen Geh- und Radweg ausmacht

Das blaue Schild zeigt Fußgänger und Fahrrad übereinander, getrennt durch einen Strich. Anders als beim getrennten Geh- und Radweg gibt es keine eigene Spur für jeden. Alle teilen sich die ganze Fläche. Radfahrer müssen dort Rücksicht auf Fußgänger nehmen.

Solche Wege finden sich oft an größeren Straßen, entlang von Grünzügen oder dort, wo für einen eigenen Radweg kein Platz ist.

Gemeinsamer Geh- und Radweg: Gehört er zur Räumpflicht?

Die Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung definiert Gehwege sehr weit: selbstständige Fußgängerwege und „alle Straßenteile, deren Benutzung durch Fußgänger vorgesehen oder geboten ist“. Ein solcher Weg ist für Fußgänger vorgesehen. Er fällt damit nach dem Wortlaut unter den Gehweg-Begriff.

Nach § 2 Abs. 2 ist der Winterdienst aller Gehwege den angrenzenden Eigentümern übertragen. Für Sie heißt das in der Regel: Sie räumen den Weg vor Ihrem Grundstück wie einen normalen Gehweg. Ob im Einzelfall etwas anderes gilt, etwa bei einem weit abgesetzten Weg, klären Sie am besten mit der Stadt. Der Beitrag Muss ich auch den Radweg räumen? geht auf weitere Fälle ein.

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Wie breit Sie räumen

Für Gehwege gilt in Essen: vorhandene Breite, höchstens 1,20 m. Das gilt nach dem Wortlaut auch hier. Viele gemeinsame Wege sind deutlich breiter. Die Satzung verlangt dann nicht die volle Breite.

Trotzdem lohnt ein Gedanke an die Radfahrer. Ein schmaler Streifen zwingt Fußgänger und Räder auf engsten Raum. Wer etwas breiter räumt, senkt das Risiko von Zusammenstößen und Stürzen. Mehr zur Breite erklärt der Eintrag Räumbreite.

  • Mindestens 1,20 m frei halten, schmalere Wege komplett
  • Schnee an den Rand zur Fahrbahn, nicht in die Mitte des Weges
  • Keine Schneewälle, die die Sicht an Einmündungen versperren
  • Streugut gleichmäßig verteilen, keine Haufen

Streuen: Was Radfahrer vertragen

Salz ist auf Gehwegen in Essen grundsätzlich verboten. Gestreut wird mit abstumpfenden Mitteln wie Sand, Splitt oder Granulat. Für Radfahrer hat das eine Schattenseite. Grober Splitt kann unter dem Reifen wegrollen. Liegen gebliebenes Streugut nach dem Tauwetter ist auf dem Rad besonders tückisch.

Deshalb gilt hier doppelt: Nach dem Ende der Glätte muss das Streugut weg. Die Satzung schreibt das vor (§ 4 Abs. 9). Wer es liegen lässt, riskiert ein Bußgeld.

Abstumpfendes Streugut aus Granulat auf einem verschneiten Gehweg

Haftung bei Stürzen von Radfahrern

Stürzt ein Radfahrer auf einem ungeräumten gemeinsamen Weg, kann das teuer werden. Es geht dann schnell um Knochenbrüche, Schmerzensgeld und Behandlungskosten. Ob und wie weit Sie haften, hängt vom Einzelfall ab. Radfahrer müssen bei Schnee und Eis besonders vorsichtig fahren. Ein Mitverschulden ist deshalb möglich. Verlassen sollten Sie sich darauf aber nicht. Wie Gerichte das Mitverschulden bewerten, zeigt der Ratgeber Mitverschulden beim Glätteunfall.

Achtung: Dokumentieren Sie Ihre Einsätze. Nach einem Unfall müssen Sie oft darlegen, wann und wie geräumt und gestreut wurde.

Mitarbeiter dokumentiert den geräumten Gehweg mit dem Tablet – Nachweis für den Winterdienst

Der Unterschied zum getrennten Radweg

Beim getrennten Geh- und Radweg (Zeichen 241) hat jede Gruppe ihre eigene Spur. Die Fußgängerseite ist klar ein Gehweg. Die Radspur gehört nicht zwingend dazu. Beim reinen Radweg ohne Fußgängerverkehr sieht die Lage wieder anders aus. Einen Überblick über Wege aller Art gibt der Eintrag Gehweg. Weitere Begriffe erklärt das Winterdienst-Lexikon.

Häufige Fragen

Muss ich einen gemeinsamen Geh- und Radweg vor meinem Haus räumen?

In Essen in der Regel ja. Er ist für Fußgänger vorgesehen und zählt damit als Gehweg im Sinne der Satzung.

Wie breit muss ich ihn räumen?

Wie einen Gehweg: vorhandene Breite, höchstens 1,20 m.

Darf ich dort Salz streuen?

Grundsätzlich nicht. Ausnahmen gelten nur bei Eisregen oder an gefährlichen Stellen, nie an Bäumen oder Grün.

Wer haftet, wenn ein Radfahrer stürzt?

Das hängt vom Einzelfall ab. Wer nicht geräumt hat, riskiert Schadensersatz. Ein Mitverschulden des Radfahrers ist möglich.

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Fazit

Ein gemeinsamer Geh- und Radweg zählt in Essen meist als Gehweg. Sie räumen ihn wie einen Bürgersteig, auf bis zu 1,20 m, und streuen ohne Salz. Denken Sie an die Radfahrer und kehren Sie Streugut nach dem Winter weg. Was ein Dienst kostet, zeigen die Winterdienst-Preise.