Wirtschaftsplan: Das Jahresbudget der WEG

Der Wirtschaftsplan ist das Jahresbudget einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Er listet die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben auf und bildet die Grundlage für das Hausgeld, das jeder Eigentümer zahlt.

Im Herbst liegt der Entwurf auf dem Tisch, mit vielen Zahlen und noch mehr Fragen. Der Verwalter hat für den Winterdienst einen Betrag angesetzt – geschätzt nach dem letzten Winter. Der war mild. Dann kommt ein Winter mit wochenlangem Frost. Im Frühjahr fehlt Geld, die Eigentümer müssen nachzahlen. Ein fester Posten hätte das verhindert.

Wirtschaftsplan einer WEG mit Winterdienst als festem Posten

Was der Wirtschaftsplan regelt

Nach § 28 Absatz 1 WEG beschließen die Eigentümer über die Vorschüsse zur Kostentragung und zu den Rücklagen. Dafür erstellt der Verwalter einen Plan. Er enthält alle Kosten, die im kommenden Jahr für das Gemeinschaftseigentum anfallen werden.

  • Betriebskosten wie Wasser, Müll, Strom, Versicherung
  • Winterdienst und Gartenpflege
  • Hausmeister und Reinigung
  • Verwaltervergütung
  • Zuführung zur Erhaltungsrücklage

Wichtig: Der Plan ist eine Prognose. Je genauer die einzelnen Posten geschätzt sind, desto kleiner fallen Nachzahlungen oder Gutschriften aus. Aus der Summe und dem Verteilungsschlüssel ergibt sich das Hausgeld jedes Eigentümers.

Winterdienst als fester Posten

Der Winterdienst ist ein Posten, der sich schwer schätzen lässt – wenn er nach Einsätzen abgerechnet wird. Der Verwalter muss dann raten, wie der kommende Winter wird. Essener Winter schwanken stark. Eine Auswertung von DWD-Daten der Station Essen-Bredeney zeigt: Zwischen 0 und über 50 Tagen mit Schneedecke pro Winter war alles dabei. Dazu kommen im Schnitt rund 35 bis 45 Frosttage pro Jahr.

Mit einer Saisonpauschale wird aus der Schätzung ein fester Betrag. Der Verwalter trägt ihn einmal ein, und er stimmt am Jahresende. Mehr dazu im Ratgeber Winterdienst im Hausgeld und Wirtschaftsplan.

Ein Betrag, der am Jahresende stimmt

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So planen Sie den Winterdienst richtig

Ein guter Posten im Plan entsteht nicht aus dem Bauch. Diese vier Tipps helfen Verwaltern und Beiräten:

  • Flächen messen: Laufende Meter von Gehweg, Zuwegen und Zufahrten ermitteln.
  • Festpreis wählen: Saisonpauschale statt Einsatzabrechnung.
  • Brutto planen: Die Umsatzsteuer gehört in den Betrag.
  • Vertragslaufzeit beachten: Saison und Kalenderjahr passen nicht immer zusammen.

Wie Sie laufende Meter richtig messen, zeigt der Ratgeber Laufende Meter richtig messen.

Hände einer älteren Person halten ein Smartphone, um den Winterdienst-Preis online zu berechnen

Gut zu wissen: Die Winterdienst-Saison reicht von Anfang November bis Mitte April. Sie überschreitet also den Jahreswechsel. Klären Sie mit dem Verwalter, wie die Kosten auf die Wirtschaftsjahre verteilt werden.

Vom Wirtschaftsplan zur Jahresabrechnung

Nach dem Jahr folgt die Jahresabrechnung. Sie vergleicht die geplanten mit den tatsächlichen Kosten. Bei einem festen Winterdienst-Preis gibt es an dieser Stelle keine Abweichung. Das spart Diskussionen in der Eigentümerversammlung. Und es schafft Vertrauen: Eigentümer sehen, dass der Plan realistisch war.

Für selbstnutzende Eigentümer ist die Jahresabrechnung auch steuerlich wichtig. Sie dient als Nachweis für den Steuerbonus nach § 35a EStG. Details erklärt der Ratgeber § 35a in der WEG-Jahresabrechnung.

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Ihr Vorteil mit dem Winterdienst von GOTTSCHLING

GOTTSCHLING Immobilien verwaltet rund 4.000 Einheiten und kennt die Arbeit mit Wirtschaftsplänen aus der Praxis. Der Winterdienst kostet 39 € netto je laufendem Meter pro Saison, zzgl. 19 % USt. Kein Mindestpreis, keine Einsatzabrechnung, Streugut und Anfahrt inklusive.

Ein Rechenbeispiel: 20 Meter Gehweg und Zuweg kosten 780 € netto, also 928,20 € brutto pro Saison. Dieser Betrag steht im Plan und ändert sich nicht. Das Angebot kommt als PDF und kann direkt in den Wirtschaftsplan übernommen werden. Jeder Einsatz wird dokumentiert. Mehr für Eigentümergemeinschaften finden Sie auf der Seite Winterdienst für Wohnungseigentümergemeinschaften in Essen.

Winterdienst-Team mit Schneeschiebern und Streuwagen vor Backsteinhäusern im Ruhrgebiet

Häufige Fragen zum Wirtschaftsplan

Wer erstellt den Wirtschaftsplan?

Der Verwalter. Die Eigentümer beschließen in der Versammlung über die Vorschüsse.

Wie plane ich den Winterdienst im Wirtschaftsplan?

Am sichersten mit einer Saisonpauschale. Dann steht der Betrag vorher fest und ändert sich nicht.

Was passiert, wenn der Winterdienst teurer wird als geplant?

Dann kommt es in der Jahresabrechnung zu einer Nachzahlung. Bei einem Festpreis passiert das nicht.

Muss der Wirtschaftsplan jedes Jahr beschlossen werden?

Ja, die Eigentümer beschließen jährlich über die Vorschüsse.

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Fazit

Der Wirtschaftsplan ist das Jahresbudget der WEG und die Grundlage für das Hausgeld. Der Winterdienst ist dort ein schwer schätzbarer Posten, solange er nach Einsätzen abgerechnet wird. Mit einer Saisonpauschale wird er zur festen Größe. Das verhindert Nachzahlungen und Streit in der Versammlung. Weitere WEG-Begriffe erklärt das Winterdienst-Lexikon. Fordern Sie jetzt Ihr kostenloses Angebot an.