Nachstreuen ist das erneute Streuen einer Fläche, die schon einmal gestreut wurde – weil das Streugut überdeckt, weggetragen oder wirkungslos geworden ist. Es gehört zu jeder ordentlichen Streupflicht dazu.
Um 7 Uhr haben Sie gestreut. Um 11 Uhr fängt es wieder an zu schneien. Um 14 Uhr ist der Gehweg spiegelglatt. Wer jetzt denkt „Ich habe doch heute schon gestreut“, hat ein Problem. Denn die Pflicht endet nicht mit dem ersten Einsatz.

Wann Nachstreuen nötig ist
Streugut wirkt nicht ewig. Splitt, Sand und Granulat machen die Oberfläche rau. Sie tauen aber nichts auf. Deshalb verlieren sie ihre Wirkung schnell, wenn sich die Lage ändert.
Diese vier Situationen machen Nachstreuen nötig:
- Neuer Schnee: Das Streugut liegt unter dem Neuschnee. Sie müssen erst räumen und dann erneut streuen.
- Überfrierende Nässe: Schmelzwasser friert am Abend über dem Streugut wieder fest.
- Eisregen: Regen gefriert beim Auftreffen und überzieht das Streugut mit Eis.
- Abgetragenes Streugut: Viele Füße, Kinderwagen oder Räder schieben den Splitt zur Seite.
Nachstreuen in Essen: Die Rechtslage
Die Essener Satzung verlangt, dass Schnee und Glätte zwischen 7 und 20 Uhr „jeweils unverzüglich“ beseitigt werden. Das Wort „jeweils“ ist wichtig. Es bedeutet: nach jedem neuen Schneefall und bei jeder neuen Glätte erneut. Eine feste Regel wie „alle drei Stunden“ gibt es in Essen nicht.
Wie oft Sie konkret ran müssen, erklärt die Seite Wie oft am Tag muss ich streuen? Für Glätte nach 20 Uhr gilt: werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 8 Uhr am nächsten Morgen.
Achtung: Rutscht jemand aus, zählt der Zustand des Weges zur Unfallzeit. Dass Sie morgens gestreut haben, hilft wenig, wenn der Weg mittags wieder glatt war. Wer fahrlässig nicht nachstreut, riskiert in Essen zudem ein Bußgeld bis 500 €.
Jeder Streugang ohne Aufpreis
Beim Winterdienst von GOTTSCHLING sind alle Einsätze im festen Saisonpreis enthalten – auch der dritte Einsatz an einem Tag.
Direkt klären? +49 201 45 875 433
Warum abstumpfendes Streugut Nachstreuen erfordert
In Essen ist Salz auf Gehwegen grundsätzlich verboten. Sie streuen mit abstumpfenden Streumitteln. Diese Mittel geben Halt, solange sie oben liegen. Sobald Schnee oder Eis sie bedeckt, ist ihre Wirkung weg.
Wie Splitt und Granulat genau wirken und wann sie versagen, erklärt der Ratgeber Abstumpfende Streumittel: Wie sie wirken und wann sie versagen. Die kurze Antwort: Bei wechselhaftem Wetter müssen Sie mehrfach am Tag nachsehen.

So gehen Sie beim zweiten Streugang richtig vor
- Erst den neuen Schnee räumen, dann streuen.
- Festgetretenes Eis vorher aufbrechen, zum Beispiel mit einem Stoßeisen.
- Besonders Treppen, Eingänge und Gefälle prüfen.
- Jeden Einsatz mit Datum und Uhrzeit notieren.
Nachstreuen im Einsatzplan eines Winterdienstes
Ein guter Winterdienst plant das Nachstreuen fest ein. Er beobachtet die Wetterlage über den ganzen Tag. Er fährt Objekte erneut an, wenn Schnee nachfällt oder Nässe wieder friert.
Genau hier liegt der Unterschied zwischen den Preismodellen. Bei einer Einsatzpauschale kostet jeder weitere Einsatz extra. Das verleitet dazu, Einsätze zu sparen. Bei einer Saisonpauschale ist jeder Einsatz schon bezahlt.
Ein Preis, egal wie oft es glatt wird
15 Meter Gehweg kosten 585 € netto für die ganze Saison. Ob 10, 20 oder 50 Einsätze – der Betrag bleibt gleich.
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Ihr Vorteil: Sie müssen nicht mehr nachsehen
Für Selbsträumer heißt das vor allem eins: ständig aus dem Fenster schauen. Wer arbeitet, verreist oder krank ist, kann das nicht leisten. Mieter, die räumen sollen, vergessen es oft.
Mit dem Winterdienst von GOTTSCHLING Immobilien geben Sie diese Last ab. Das Streugut ist im Preis enthalten, und jeder Einsatz wird dokumentiert. Die Kosten sind als Betriebskosten umlagefähig, wenn Ihr Mietvertrag das vorsieht. Selbstnutzer können sie nach § 35a EStG steuerlich geltend machen.

Häufige Fragen zum Nachstreuen
Wie oft muss ich nachstreuen?
So oft, wie neue Glätte entsteht. Die Essener Satzung verlangt, Schnee und Glätte zwischen 7 und 20 Uhr jeweils unverzüglich zu beseitigen. Bei wechselhaftem Wetter kann das mehrmals am Tag nötig sein.
Muss ich nachstreuen, während es noch schneit?
Die Satzung verlangt die Beseitigung nach dem Ende des Schneefalls. Bei langem Schneefall sollten Sie aber gefährliche Stellen zwischendurch sichern, damit niemand stürzt.
Muss ich auch abends nach 20 Uhr nachstreuen?
Glätte, die nach 20 Uhr entsteht, muss in Essen werktags bis 7 Uhr und sonn- und feiertags bis 8 Uhr am nächsten Morgen beseitigt sein.
Kostet erneutes Streuen beim Winterdienst extra?
Das hängt vom Preismodell ab. Bei einer Einsatzpauschale zählt jeder Einsatz. Beim Winterdienst von GOTTSCHLING zahlen Sie eine Saisonpauschale – jeder weitere Streugang ist enthalten.
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Jeder Streugang ist bezahlt, jeder Einsatz wird festgehalten. Sie müssen nicht mehr stündlich aus dem Fenster schauen.
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Fazit
Einmal streuen reicht selten. Neuer Schnee, Eisregen oder überfrierende Nässe machen Nachstreuen zur Pflicht – in Essen nach jedem neuen Schneefall und jeder neuen Glätte. Abstumpfendes Streugut verliert schnell seine Wirkung. Weitere Begriffe rund ums Streuen erklärt das Winterdienst-Lexikon. Wer nicht den ganzen Tag bereitstehen kann, fährt mit einer festen Saisonpauschale am sichersten. Fordern Sie jetzt Ihr kostenloses Angebot an.