Sie verlassen um 6:30 Uhr das Haus, der Himmel ist klar. Um 10 Uhr fängt es an zu schneien, um 12 Uhr hört es auf. Sie sitzen bis 17 Uhr im Büro. Und Ihr Gehweg?
Die Räumpflicht während der Arbeitszeit bleibt bestehen – auch bei Schicht oder Dienstreise. Schnee, der zwischen 7 und 20 Uhr fällt, muss in Essen unverzüglich nach dem Ende des Schneefalls geräumt werden – nicht erst nach Feierabend. Sie müssen das nicht selbst tun. Aber Sie müssen dafür sorgen, dass es jemand tut.

Die Satzung kennt keine Ausnahme für Berufstätige
§ 4 Abs. 2 der Essener Winterdienstsatzung regelt: Zwischen 7 und 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Ende des Schneefalls bzw. nach Entstehen der Glätte zu beseitigen. Ob Sie gerade arbeiten, spielt keine Rolle.
„Unverzüglich“ heißt ohne schuldhaftes Zögern. Wer weiß, dass er tagsüber nicht da ist, und nichts organisiert, zögert schuldhaft. Den Begriff erklärt das Lexikon unter unverzüglich.
Arbeiten Sie – der Winterdienst räumt
Ihr Gehweg ist frei, auch wenn Sie im Büro sitzen.
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Was morgens gilt

Morgens ist es einfacher: Schnee und Glätte aus der Nacht müssen werktags bis 7 Uhr beseitigt sein. Wer um 6:30 Uhr losfährt, räumt vorher. Das bedeutet an Schneetagen einen Wecker um 5:30 Uhr.
Mehr zu den Morgenfristen unter Ab wann muss ich in Essen Schnee räumen? Ob ein Dienst so früh kommt, beantwortet die Frage Kommt ein Winterdienst auch vor 7 Uhr morgens?
Räumpflicht während der Arbeitszeit: das echte Problem
Das Problem sind die Stunden zwischen 7 und 20 Uhr. Genau dann sind die meisten Berufstätigen nicht zu Hause. Schneit es am Vormittag, liegt der Schnee bis zum Abend – wenn niemand einspringt.
Dazu kommt Glätte: Regen am Nachmittag, Temperatursturz um 16 Uhr, und der Gehweg ist spiegelglatt. Auch das müssen Sie „unverzüglich“ beheben. Mehr dazu unter Wie schnell muss ich nach dem Schneefall räumen?
Achtung: Rechnen Sie nicht damit, dass Ihr Arbeitgeber Sie zum Schneeräumen nach Hause schickt. Die Pflicht ist Ihre Privatsache – die Lösung auch.
Drei Lösungen für Berufstätige

1. Nachbarn oder Familie
Ein Rentner im Haus, eine Nachbarin im Homeoffice: Viele finden jemanden, der tagsüber einspringt. Halten Sie die Absprache schriftlich fest. Denn Sie bleiben in der Kontrollpflicht.
2. Feste Vertretung
Wer sich mit Nachbarn abwechselt, braucht einen Plan für Urlaub und Krankheit. Wie das funktioniert, zeigt der Ratgeber Winterdienst-Vertretung organisieren.
3. Winterdienst für die ganze Saison
Der Dienst räumt, wann immer es nötig ist – morgens vor 7 Uhr und tagsüber nach dem Schneefall. Sie müssen nichts koordinieren.
Schichtarbeit und Homeoffice
Wer Schicht arbeitet, hat andere Lücken. Nach der Nachtschicht schlafen Sie morgens, wenn die 7-Uhr-Frist läuft. In der Frühschicht sind Sie ab 5 Uhr weg. Auch hier gilt: Die Pflicht folgt nicht Ihrem Dienstplan.
Im Homeoffice können Sie meist kurz raus. Planen Sie die 20 bis 40 Minuten ein – und blockieren Sie sich keine Videokonferenz direkt nach dem Schneefall.
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Was bei einem Unfall passiert
Stürzt jemand um 14 Uhr auf Ihrem Gehweg, obwohl der Schnee seit 11 Uhr liegt, sieht es schlecht aus. Dann droht Ihnen die Haftung für den Schaden. Nach einem Knochenbruch geht es schnell um Schmerzensgeld, Behandlungskosten und Forderungen der Krankenkasse. Mehr dazu im Ratgeber Haftung beim Winterdienst.
Die Lösung für volle Terminkalender
Der Winterdienst von GOTTSCHLING Immobilien räumt während Ihrer Arbeitszeit und dokumentiert jeden Einsatz. So ist später belegt, wann geräumt wurde – auch wenn Sie nicht vor Ort waren. Streugut, Anfahrt und jeder weitere Einsatz am selben Tag sind im Festpreis enthalten.
Der Preis: 39 Euro netto je laufendem Meter für die ganze Saison. Für 15 Meter sind das 585 Euro netto, also 696,15 Euro brutto. Als Selbstnutzer können Sie 20 Prozent der Arbeitskosten nach § 35a EStG von der Steuer abziehen. Alle Preise stehen auf der Seite Winterdienst-Preise in Essen. Weitere Antworten finden Sie in der Übersicht aller Fragen zum Winterdienst.
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Häufige Fragen
Muss ich räumen, wenn ich arbeite?
Ja, die Pflicht gilt auch während der Arbeitszeit. Sie können sie aber übertragen: an Nachbarn, Familie oder einen Dienst.
Reicht es, nach Feierabend zu räumen?
Nicht, wenn der Schnee schon am Vormittag aufgehört hat. Tagsüber gilt in Essen „unverzüglich“.
Muss ich als Angestellter auf dem Firmengelände räumen?
Nur, wenn das zu Ihren vertraglichen Aufgaben gehört. Sonst ist der Betrieb zuständig.
Was ist, wenn es abends nach 20 Uhr schneit?
Dann muss der Gehweg am nächsten Morgen um 7 Uhr frei sein. An Sonn- und Feiertagen haben Sie bis 8 Uhr Zeit.
Fazit
Die Räumpflicht während der Arbeitszeit gilt ohne Ausnahme. Wer tagsüber nicht zu Hause ist, braucht eine Vertretung, die nach dem Schneefall sofort räumt. Am einfachsten ist ein Dienst für die ganze Saison. Berechnen Sie jetzt Ihren Festpreis.