Die Nebenkostenabrechnung liegt auf dem Küchentisch. Eine Zeile heißt „Winterdienst“. Und sofort kommen Fragen: Darf das hier stehen? Warum so viel, es hat doch kaum geschneit? Und kann man das von der Steuer absetzen?
Die kurze Antwort: Winterdienst ist umlagefähig, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Selbstnutzer können 20 % der Arbeitskosten von der Steuer abziehen. Der Winterdienst Essen-Bergerhausen von GOTTSCHLING Immobilien kostet 39 € netto je laufendem Meter und Saison und liefert die passende Rechnung gleich mit.

Bergerhausen: dicht bewohnt, gut angebunden
Bergerhausen ist dicht bebaut, hat aber auch Grünflächen und einige Gewerbegebiete, zum Beispiel auf dem Gelände der früheren Zeche Ludwig. Die Ruhrallee, ein Teil der B 227, teilt den Stadtteil in der Mitte. Es gibt einen direkten Anschluss an die A 52, im Südosten grenzt die Ruhr. Radfahrer erreichen von hier den Ruhrtalradweg und die Grugatrasse. Die Postleitzahlen sind 45134 und 45136.
Hier leben Selbstnutzer, Vermieter, Mieter und Eigentümergemeinschaften Tür an Tür. Für alle stellt sich dieselbe Frage: Wer trägt am Ende die Kosten für den Winterdienst? Die Antwort hängt davon ab, wer Sie sind.
Wer zahlt was? Vier Fälle
1. Sie wohnen selbst im Haus
Dann zahlen Sie den Winterdienst selbst. Dafür ermäßigt sich Ihre Einkommensteuer um 20 % der Arbeitskosten, höchstens um 4.000 € im Jahr für alle haushaltsnahen Dienstleistungen zusammen (§ 35a EStG). Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass das auch für den öffentlichen Gehweg vor dem Haus gilt (BFH, 20.03.2014, VI R 55/12). Wichtig: Sie brauchen eine Rechnung, und Sie müssen überweisen. Bar zählt nicht.
2. Sie vermieten
Dann können Sie die Kosten als Betriebskosten auf die Mieter umlegen, wenn der Mietvertrag das vorsieht (§ 2 BetrKV). Tragen Sie Kosten selbst, etwa bei Leerstand, sind sie Werbungskosten bei den Mieteinkünften. Den § 35a können Vermieter für vermietete Objekte nicht nutzen. Mehr im Ratgeber Winterdienst als Werbungskosten.
3. Sie sind Mieter
Dann zahlen Sie Ihren Anteil über die Nebenkosten. Auch Mieter können § 35a nutzen, wenn ihr Anteil in der Abrechnung oder einer Bescheinigung ausgewiesen ist. Details dazu im Ratgeber § 35a für Mieter.
4. Sie sind Teil einer WEG
Dann zahlt die Gemeinschaft, und die Kosten landen über das Hausgeld bei Ihnen. Selbstnutzende Wohnungseigentümer weisen ihren Anteil über die Jahresabrechnung oder eine Bescheinigung des Verwalters nach. Vermieten Sie Ihre Wohnung, legen Sie diesen Anteil wiederum auf den Mieter um, wenn der Mietvertrag das vorsieht. So landet der Winterdienst am Ende dort, wo auch die anderen Betriebskosten landen.
Hinweis: Diese Seite ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Bei Sonderfällen, etwa einem selbst genutzten Haus mit vermieteter Einliegerwohnung, fragen Sie Ihren Steuerberater.
Rechnung inklusive, Preis fest
Berechnen Sie Ihren Saisonpreis – die Rechnung eignet sich für Umlage und Steuererklärung.
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„Es hat doch kaum geschneit“ – darf das trotzdem kosten?
Ja. Eine feste Saisonpauschale ist auch in schneearmen Wintern umlagefähig, denn bezahlt wird die Bereitschaft. Das ist wie bei einer Versicherung: Sie zahlen dafür, dass im Ernstfall jemand da ist. Dafür kostet ein harter Winter mit vielen Einsätzen keinen Cent mehr.
Wie wechselhaft Essen ist, zeigen DWD-Daten der Station Essen-Bredeney. Im Schnitt lag pro Winter nur an rund 10 bis 15 Tagen Schnee. Manche Winter hatten gar keinen, andere über einen Monat. Frost gibt es dagegen jedes Jahr an vielen Tagen.

Winterdienst Essen-Bergerhausen: Beispielrechnungen
| Fall | Meter | Brutto / Saison | Was Sie zurückbekommen |
|---|---|---|---|
| Selbstnutzer, Reihenhaus | 10 m | 464,10 € | 20 % der ausgewiesenen Arbeitskosten |
| Vermieter, 6 Wohnungen | 15 m | 696,15 € | umlagefähig, rund 116 € je Wohnung |
| WEG, 12 Einheiten | 25 m | 1.160,25 € | über das Hausgeld, rund 97 € je Einheit |
Netto kostet jeder Meter 39 €. Es gibt keinen Mindestpreis, keine Anfahrtspauschale und keine Abrechnung pro Einsatz. Streugut ist inklusive. Die Rechnung weist den Arbeitskostenanteil aus, damit Selbstnutzer und Mieter den Steuervorteil nutzen können. Mehr zu den Regeln im Ratgeber Winterdienst und § 35a EStG.

Was Sie für den Preis bekommen
- Räumen und Streuen des Gehwegs von Anfang November bis Mitte April.
- Einsätze nach Essener Satzung: werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 8 Uhr.
- Streuen mit abstumpfenden Mitteln – Salz ist auf Gehwegen grundsätzlich verboten.
- Dokumentation jedes Einsatzes als Nachweis.
- Eine klare Rechnung für Umlage, Werbungskosten oder § 35a.
Wer bisher einen Hausmeisterservice für den ganzen Winter bezahlt, kann den Preis direkt vergleichen. Mit dem Winterdienst Essen-Bergerhausen wissen Sie schon im Herbst, was der Winter kostet.
Auch Betriebe in den Gewerbegebieten profitieren. Für sie sind die Kosten Betriebsausgaben. Der Steuervorteil nach § 35a gilt hier nicht, dafür mindern die Kosten direkt den Gewinn. Lange Fronten, Zufahrten und Parkstreifen rechnen Sie einfach in Metern dazu. So bleibt der Preis auch bei großen Flächen klar und planbar.
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Nachbarn von Bergerhausen
Bergerhausen gehört zum Stadtbezirk II. Nachbarn sind Rüttenscheid, Rellinghausen, Stadtwald, Huttrop, Steele und Überruhr-Hinsel. Alle Seiten finden Sie in der Übersicht aller Essener Stadtteile.
Häufige Fragen zum Winterdienst Essen-Bergerhausen
Ist Winterdienst steuerlich absetzbar?
Für Selbstnutzer und Mieter ja: 20 % der Arbeitskosten nach § 35a EStG, mit Rechnung und Überweisung. Vermieter setzen Kosten als Werbungskosten an oder legen sie um.
Gehört Winterdienst zu den Betriebskosten?
Ja. Winterdienst ist als Betriebskostenart umlagefähig (§ 2 BetrKV), wenn der Mietvertrag die Umlage der Betriebskosten vorsieht.
Muss ich als Mieter zahlen, wenn kein Schnee gefallen ist?
Eine feste Saisonpauschale ist auch in milden Wintern umlagefähig. Sie bezahlt die Bereitschaft für die ganze Saison, auch für jede frostige Nacht, in der der Dienst bereitsteht.
Wie wird der Winterdienst auf die Mieter verteilt?
Ist nichts anderes vereinbart, nach dem Anteil der Wohnfläche.
Was kostet der Winterdienst Essen-Bergerhausen?
39 € netto je laufendem Meter und Saison, also 46,41 € brutto. Bei 10 Metern sind das 464,10 € brutto.
Gilt der Steuervorteil auch für den öffentlichen Gehweg?
Ja, laut Bundesfinanzhof auch für den Gehweg vor dem Grundstück, wenn er an Ihr Grundstück grenzt.
Fazit
Den Winterdienst zahlt am Ende nicht immer der, der ihn beauftragt. Vermieter legen ihn um, Selbstnutzer holen sich 20 % der Arbeitskosten über die Steuer zurück. Mit dem festen Saisonpreis von GOTTSCHLING ist die Abrechnung einfach und nachvollziehbar. Jetzt Preis berechnen.