Streupflicht für ungenutzte Wege: Muss ich streuen, wenn niemand den Weg benutzt?

Hinter dem Haus führt ein schmaler Weg zum Gartentor. Im Winter nutzt ihn niemand. Soll der wirklich jeden Morgen gestreut werden?

Eine Streupflicht für ungenutzte Wege auf Ihrem Grundstück gibt es meist nicht. Die Verkehrssicherungspflicht richtet sich danach, ob Menschen einen Weg tatsächlich nutzen. Der öffentliche Gehweg vor Ihrem Grundstück gilt dagegen immer, egal wie viele Leute dort gehen. Wer einen Weg sicher ausnehmen will, sperrt ihn sichtbar ab.

Streupflicht für ungenutzte Wege: verschneiter Gartenweg hinter einem Haus in Essen

Der öffentliche Gehweg: immer

Die Essener Winterdienstsatzung überträgt die Winterwartung aller Gehwege auf die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke. Eine Ausnahme für wenig genutzte Straßen gibt es nicht. Ob vor Ihrem Haus zehn oder tausend Menschen am Tag laufen: Der Gehweg muss geräumt und gestreut sein.

Das gilt auch für Sackgassen, Wohnstraßen am Stadtrand und Straßen ohne Durchgangsverkehr. Sogar vor einem Bauplatz ohne Haus kann die Pflicht bestehen – dazu die Antwort auf die Frage Muss ich vor einem unbebauten Grundstück räumen? Mehr zu Ihren Pflichten im Ratgeber Winterdienst-Pflichten in Essen.

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Auf dem Grundstück: Es kommt auf den Verkehr an

Geräumter öffentlicher Gehweg vor dem Grundstück

Für private Wege gilt die allgemeine Verkehrssicherungspflicht. Sie verlangt Schutz dort, wo Menschen gehen dürfen und tatsächlich gehen. Diesen Gedanken beschreibt das Lexikon unter Verkehrsbedeutung.

Weg Streuen nötig?
Zuweg zur Haustür Ja
Weg zum Briefkasten und zu den Mülltonnen Ja
Zugang zu einer vermieteten Einliegerwohnung Ja
Gartenweg zum Geräteschuppen, nur privat genutzt In der Regel nein
Seiteneingang, den im Winter niemand nutzt Nein, wenn erkennbar gesperrt

Streupflicht für ungenutzte Wege: die Absperrung

Wer einen Weg aus der Pflicht nehmen will, sollte das sichtbar machen. Ein Absperrband, eine Kette oder ein verschlossenes Tor zeigt: Dieser Weg ist im Winter nicht freigegeben. So verlässt sich niemand darauf.

Ein Schild allein kann helfen, reicht aber nicht immer. Nutzen Besucher den Weg trotzdem, weil er der kürzeste ist, bleibt ein Risiko. Wie Schilder wirken, erklärt der Ratgeber Schild „Kein Winterdienst“. Wann ein eingeschränkter Winterdienst zulässig ist, zeigt der Ratgeber eingeschränkter Winterdienst.

Achtung: Ein Schild „Kein Winterdienst“ am öffentlichen Gehweg ist wirkungslos. Die Pflicht aus der Satzung lässt sich nicht wegschildern.

Typische Fehler

Wenig genutzter Weg im Schnee
  • Den öffentlichen Gehweg für „kaum genutzt“ halten und nicht räumen
  • Den Hintereingang für privat halten, obwohl der Pflegedienst ihn nutzt
  • Ein Schild aufhängen, den Weg aber offen lassen
  • Im Winter die Nutzung ändern, zum Beispiel für Lieferungen, ohne zu streuen

Wo Sie auf dem eigenen Grundstück räumen müssen, lesen Sie unter Muss ich auf meinem Grundstück räumen?

Wenn doch jemand stürzt

Stürzt jemand auf einem Weg, den Sie für ungenutzt hielten, fragt das Gericht: Durfte die Person dort gehen? Mussten Sie damit rechnen? War der Weg erkennbar gesperrt? Ist er offen und führt zu einem Eingang, sieht es für Sie schlecht aus.

Die Pflicht besteht zivilrechtlich nur bei allgemeiner Glätte, nicht bei einzelnen glatten Stellen (BGH, 12.06.2012, VI ZR 138/11). Das ändert aber nichts an der Frage, ob der Weg überhaupt genutzt werden durfte.

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Klar festlegen, was geräumt wird

Am besten legen Sie im Herbst fest, welche Wege im Winter gebraucht werden. Diese lassen Sie zuverlässig räumen. Alle anderen sperren Sie ab. Das spart Arbeit und Geld.

Der Winterdienst von GOTTSCHLING Immobilien rechnet genau nach diesen Metern: 39 Euro netto je laufendem Meter pro Saison. Wer nur Gehweg und Hauszugang braucht, zahlt nur dafür. Garagenzufahrt oder Weg zur Mülltonne können Sie in der Räumkarte dazunehmen oder weglassen. Für 14 Meter sind das 546 Euro netto.

Kurz gesagt

Öffentlicher Gehweg: immer. Private Wege: nur, wenn sie genutzt werden. Weitere Antworten stehen in den häufigen Fragen zum Winterdienst. Wer ungenutzte Wege sichtbar sperrt, schafft Klarheit für alle. Alle Preise finden Sie unter Winterdienst-Preise.

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Häufige Fragen

Muss ich einen Weg streuen, den niemand benutzt?

Einen privaten Weg ohne Verkehr in der Regel nicht. Den öffentlichen Gehweg dagegen immer.

Reicht ein Schild „Kein Winterdienst“?

Auf privaten Nebenwegen kann es helfen, besser ist eine sichtbare Absperrung. Am öffentlichen Gehweg ist ein Schild wirkungslos.

Muss ich den Gehweg in einer Sackgasse räumen?

Ja. Die Satzung macht keine Ausnahme für wenig befahrene Straßen.

Was ist mit dem Weg zur Garage?

Nutzen nur Sie ihn, ist das Ihre Sache. Nutzen ihn Besucher oder Mieter, sollte er sicher sein.

Fazit

Die Streupflicht für ungenutzte Wege entfällt meist, wenn sie wirklich privat und erkennbar gesperrt sind. Der öffentliche Gehweg bleibt immer Pflicht. Legen Sie im Herbst fest, welche Wege geräumt werden. Berechnen Sie jetzt Ihren Festpreis – nur für die Meter, die zählen.