Der öffentliche Gehweg ist geräumt. Sie sind zufrieden. Dann rutscht die Pflegerin Ihrer Mutter auf dem Plattenweg zur Haustür aus. War das nicht Privatsache?
Muss ich auf meinem Grundstück Schnee räumen? Ja – überall dort, wo andere Menschen erwartbar gehen. Dazu gehören der Weg zur Haustür, der Weg zum Briefkasten und der Weg zu den Mülltonnen. Postboten, Besucher und Pflegedienste zählen dazu. Flächen, die nur Sie selbst nutzen und die niemand sonst betritt, müssen Sie dagegen nicht räumen.

Muss ich auf meinem Grundstück Schnee räumen – und warum?
Die Essener Satzung regelt den öffentlichen Gehweg. Für Ihr Grundstück gilt etwas anderes: die allgemeine Verkehrssicherungspflicht. Sie folgt aus § 823 BGB. Wer eine Fläche beherrscht und anderen den Zugang eröffnet, muss sie vor vermeidbaren Gefahren schützen.
Ihr Grundstück ist nicht öffentlich. Aber Sie erwarten Besuch, Post und Lieferungen. Für diese Menschen müssen die Wege sicher sein. Den Begriff erklärt das Lexikon unter Verkehrssicherungspflicht.
Alle Wege sicher – ohne Schippen
Der Winterdienst räumt Gehweg, Zuweg und Tonnenweg in einem Rutsch.
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Diese Flächen gehören dazu

- Zuweg vom Gehweg zur Haustür, inklusive Stufen und Podest
- Weg zum Briefkasten, wenn er nicht am Zaun hängt
- Weg zu den Mülltonnen und der Standplatz
- Zugang zu einer Einliegerwohnung oder Praxis im Haus
- Stellplätze, die Besucher oder Mieter nutzen
Zu den Details lesen Sie Muss der Weg bis zur Haustür geräumt sein? und Muss der Weg zur Mülltonne geräumt sein?
Und was müssen Sie nicht räumen?
Reine Privatflächen ohne fremden Verkehr: den Gartenweg zum Geräteschuppen, die Terrasse, den Rasen hinter dem Haus. Hier gehen nur Sie selbst. Eine Pflicht gegenüber Dritten besteht dort nicht.
Vorsicht bei Wegen, die „eigentlich privat“ sind, aber trotzdem genutzt werden. Führt der Gartenweg zum Hintereingang, den der Pflegedienst benutzt, ist er kein reiner Privatweg mehr.
Sie wollen eine Fläche sperren? Dann machen Sie es sichtbar: Absperrband, Kette oder ein klares Schild. Wie ein solches Schild wirkt, erklärt der Ratgeber Schild „Kein Winterdienst“.
Und wenn nur die Familie kommt?

Auch Familienbesuch zählt. Rutscht Ihre Schwester auf dem vereisten Zuweg aus, kann sie Ansprüche haben – oder ihre Krankenkasse. Die Krankenkasse holt sich Behandlungskosten oft beim Verantwortlichen zurück, nach § 116 SGB X. Wer in welchem Fall zahlt, erklärt die Antwort auf die Frage wer zahlt, wenn jemand vor Ihrem Haus ausrutscht.
Für Selbstnutzer springt meist die Privathaftpflicht ein. Vermieter brauchen eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.
Was ein Sturz auf dem Privatgrund auslöst
Ein Sturz auf dem eigenen Grundstück ist rechtlich kein Bagatellfall. Neben Schmerzensgeld kommen Behandlungskosten, Haushaltshilfe und Verdienstausfall in Betracht. Der Ratgeber Sturz auf dem Privatgrundstück zeigt, wie solche Fälle ablaufen.
Achtung: Die zivilrechtliche Pflicht gilt nur bei allgemeiner Glätte, nicht bei einer einzelnen glatten Stelle (BGH, 12.06.2012, VI ZR 138/11). Liegt Schnee auf dem ganzen Zuweg, ist das aber allgemeine Glätte.
Alle Meter, ein Preis
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Wann Sie räumen müssen
Für Ihr Grundstück gibt es keine Uhrzeit in der Satzung. Maßgeblich ist, wann Verkehr einsetzt. Kommt der Pflegedienst um 7:30 Uhr, muss der Weg dann sicher sein. Kommt die Post um 10 Uhr, muss der Weg zum Briefkasten bis dahin frei sein.
Für den öffentlichen Gehweg gilt dagegen die Essener Frist: werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 8 Uhr. Mehr dazu unter Ab wann muss ich in Essen Schnee räumen? Weitere kurze Antworten finden Sie unter Fragen und Antworten zum Winterdienst.
Gehweg und Grundstück aus einer Hand
Der Winterdienst von GOTTSCHLING Immobilien räumt den öffentlichen Gehweg und auf Wunsch alle Wege auf Ihrem Grundstück – vom Zuweg über Außentreppen bis zum Weg zur Mülltonne. Auf einer Räumkarte legen Sie vorab fest, welche Flächen dazugehören. Berechnet wird nach laufenden Metern: 39 Euro netto je Meter für die ganze Saison, Streugut inklusive.
Beispiel: 12 Meter Gehweg, 10 Meter Zuweg und 6 Meter zu den Tonnen ergeben 28 Meter, also 1.092 Euro netto pro Saison. Als Selbstnutzer können Sie die Arbeitskosten nach § 35a EStG steuerlich geltend machen.
Pflegedienst, Post und Besuch sicher empfangen
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Häufige Fragen
Muss ich meinen Privatweg räumen?
Ja, wenn andere ihn nutzen – etwa Besucher, Post oder Pflegedienst. Reine Privatwege ohne fremden Verkehr nicht.
Muss ich die Terrasse räumen?
Nein, solange nur Sie sie nutzen. Das ist Ihre eigene Sache.
Wer haftet, wenn der Postbote auf meinem Grundstück stürzt?
Grundsätzlich der Eigentümer, wenn der Weg nicht gesichert war. Meist zahlt dessen Haftpflichtversicherung.
Ab wann muss mein Zuweg frei sein?
Sobald Verkehr einsetzt. Eine feste Uhrzeit wie beim öffentlichen Gehweg gibt es für das Grundstück nicht.
Fazit
Kurz gesagt: Räumen Sie überall, wo andere erwartbar gehen – Zugang, Briefkasten, Mülltonnen, Stellplätze für Besucher. Reine Privatflächen sind ausgenommen. Wer Gehweg und Grundstück zusammen abgibt, hat die Sache erledigt. Berechnen Sie jetzt Ihren Festpreis.