Räumpflicht an Feiertagen: Winterdienst an Weihnachten und Silvester

Erster Weihnachtstag, 7:30 Uhr. Das Haus ist voll: Kinder, Enkel, Schwiegereltern. Draußen ist über Nacht Schnee gefallen. Alle schlafen noch. Und Sie fragen sich: Muss ich heute wirklich raus?

Ja – die Räumpflicht an Feiertagen gilt auch an Weihnachten, Neujahr und Ostern. In Essen haben Sie an Sonn- und Feiertagen aber eine Stunde mehr Zeit: Schnee und Glätte, die nach 20 Uhr entstanden sind, müssen bis 8 Uhr beseitigt sein statt bis 7 Uhr. Heiligabend und Silvester sind keine gesetzlichen Feiertage. Dort gilt die Werktagsregel. Gerade in den Feiertagen steigt das Ausfallrisiko durch Besuch und Reisen.

Räumpflicht an Feiertagen – verschneiter Gehweg am Weihnachtsmorgen in Essen

Räumpflicht an Feiertagen: die Essener Zeiten

Die Essener Satzung regelt die Uhrzeiten in § 4 Abs. 2. Sie unterscheidet zwischen werktags und sonn- und feiertags:

Situation Werktags Sonn- und feiertags
Schnee oder Glätte zwischen 7 und 20 Uhr unverzüglich nach Ende des Schneefalls bzw. Entstehen der Glätte unverzüglich nach Ende des Schneefalls bzw. Entstehen der Glätte
Schnee oder Glätte nach 20 Uhr bis 7 Uhr am Folgetag bis 8 Uhr am Folgetag

Tagsüber gibt es also keinen Unterschied. Fällt am ersten Weihnachtstag um 14 Uhr Schnee, müssen Sie räumen, sobald es aufhört. Den Wortlaut finden Sie in der Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung der Stadt Essen. Mehr zu Sonntagen beantwortet die Frage Ab wann muss ich sonntags und feiertags Schnee räumen?

Gut zu wissen: Gerichte legen für die zivilrechtliche Haftung teils andere Zeiten zugrunde, etwa 9 Uhr an Sonn- und Feiertagen. In Essen gilt für die Pflicht gegenüber der Stadt aber die strengere Satzung mit 8 Uhr. Halten Sie sich an diese Zeit.

Heiligabend und Silvester: Werktag!

Viele gehen davon aus, dass der 24. und der 31. Dezember Feiertage sind. Das stimmt nicht. Beide sind keine gesetzlichen Feiertage. Fällt über Nacht Schnee, muss er dort bis 7 Uhr geräumt sein – es sei denn, der Tag fällt auf einen Sonntag.

  • 24. Dezember (Heiligabend): Werktag, bis 7 Uhr (außer an einem Sonntag).
  • 25. und 26. Dezember: Feiertage, bis 8 Uhr.
  • 31. Dezember (Silvester): Werktag, bis 7 Uhr (außer an einem Sonntag).
  • 1. Januar (Neujahr): Feiertag, bis 8 Uhr.

Auch Karfreitag und Ostermontag können noch in die Frostzeit fallen. Der späteste letzte Frost lag in Essen in den vergangenen Jahrzehnten laut Auswertung von DWD-Daten am 22. April. Die Pflicht gilt dann ebenso.

Weihnachten mit der Familie – nicht mit dem Schieber

Der Winterdienst kommt auch an Feiertagen und sonntags früh. Ohne Feiertagszuschlag.

Jetzt Preis berechnen Kostenloses Angebot anfordern

Lieber persönlich? +49 201 45 875 433

Neujahrsmorgen: die besondere Herausforderung

Am Neujahrsmorgen sind viele müde. Die Nacht war lang. Gleichzeitig liegen oft Reste von Feuerwerk auf dem Gehweg. Kommt Schnee oder Glätte dazu, wird es doppelt unübersichtlich. Und trotzdem muss bis 8 Uhr geräumt und gestreut sein.

Feuerwerksreste auf dem Gehweg sind übrigens ein eigenes Thema. Unter Schnee versteckte Batterien und Hülsen werden zu Stolperfallen. Räumen Sie sie beim Schneeräumen gleich mit weg. Tipp: Stellen Sie am Silvesterabend Streugut und Schieber an die Tür. Prüfen Sie vor dem Schlafen die Wetterwarnungen. So sind Sie am Morgen in fünf Minuten fertig. Wie Warnungen funktionieren, erklärt der Ratgeber Glättewarnungen richtig nutzen.

Warum die Feiertage besonders riskant sind

Zwischen Weihnachten und Neujahr fällt vieles aus, was sonst funktioniert:

  • Sie sind selbst verreist, zur Familie oder in den Winterurlaub.
  • Der Nachbar, der sonst einspringt, ist ebenfalls weg.
  • Mieter, die räumen sollen, sind über die Feiertage bei Verwandten.
  • Der Hausmeister hat Urlaub.
  • Viel Besuch bedeutet viel Verkehr auf Gehweg und Treppe.

Zur Räumpflicht an Feiertagen kommt die Frage der Beleuchtung. An den kurzen Tagen um Weihnachten ist es morgens bis nach 8 Uhr dunkel. Gäste kommen oft erst am Abend. Eine gute Außenbeleuchtung macht Glätte sichtbar. Viele Gäste kennen Ihr Haus nicht. Sie wissen nicht, wo die glatte Stufe ist. Und ältere Besucher sind besonders gefährdet. Wer über die Feiertage verreist, sollte den Ratgeber Winterdienst im Urlaub lesen. Für Eigentümer, die weit weg wohnen, gibt es Winterdienst aus der Ferne.

Achtung: Stürzt ein Gast auf Ihrem ungeräumten Zuweg, gibt es keinen Feiertagsrabatt bei der Haftung. Schmerzensgeld, Behandlungskosten und die Forderungen der Krankenkasse können auf Sie zukommen.

Hauseingang an Weihnachten – Räumpflicht auch am Feiertag

Mieter und Hausmeister über die Feiertage

Haben Sie den Winterdienst auf Mieter übertragen, gilt deren Pflicht auch an Feiertagen. Doch gerade dann sind viele verreist. Fragen Sie im Dezember nach: Wer ist über die Feiertage da? Wer übernimmt, wenn der zuständige Mieter weg ist? Gerichte sehen es unterschiedlich, wer bei Abwesenheit einspringen muss. Oft muss der Mieter dann selbst Ersatz organisieren. Als Eigentümer sollten Sie sich aber nicht darauf verlassen, denn die Kontrollpflicht bleibt bei Ihnen.

Dasselbe gilt für den Hausmeister. Hat er zwischen den Jahren Urlaub, braucht es eine Vertretung. Klären Sie das rechtzeitig und schriftlich.

Der Dienstleister arbeitet auch an Feiertagen

Ein Winterdienst mit Saisonvertrag kennt keine Feiertage. Er räumt am ersten Weihnachtstag genauso wie an einem Dienstag im Januar. Wie früh ein Dienst dabei unterwegs ist, beantwortet die Frage Kommt ein Winterdienst auch vor 7 Uhr morgens? Beim Winterdienst von GOTTSCHLING gibt es dafür keinen Zuschlag. Der Preis bleibt 39 € netto je laufendem Meter für die ganze Saison.

Ein Beispiel: 15 Meter Gehweg kosten 585 € netto, also 696,15 € brutto. Darin sind alle Einsätze enthalten – Sonntage, Feiertage und Eisregen. Wie die ganze Saison abläuft, zeigt Der Winterdienst-Kalender. Für extreme Lagen hilft der Notfallplan für Schneechaos. Alle weiteren Anleitungen finden Sie in der Ratgeber-Übersicht.

Checkliste für die Feiertage

  • Vor dem 24. Dezember: Streugut auffüllen.
  • Vertretung für jeden Feiertag festlegen, falls Sie verreisen.
  • Mieter und Hausmeister nach ihren Plänen fragen.
  • Außenbeleuchtung prüfen – Gäste kommen oft im Dunkeln.
  • Am Abend vor jedem Feiertag die Wetterwarnung prüfen.
  • Oder einfach: Saisonvertrag abschließen, bevor der Dezember beginnt.
Winterdienst im Einsatz an einem Feiertagsmorgen in Essen

Frohe Feiertage – der Gehweg ist erledigt

15 Meter für 585 € netto die ganze Saison. Kein Zuschlag für Sonn- und Feiertage.

Festpreis für 15 Meter Kostenloses Angebot anfordern

Lieber persönlich? +49 201 45 875 433

Häufige Fragen zur Räumpflicht an Feiertagen

Muss ich an Weihnachten Schnee räumen?

Ja. Die Räumpflicht gilt auch an Feiertagen. In Essen muss Schnee, der nach 20 Uhr gefallen ist, an Sonn- und Feiertagen bis 8 Uhr geräumt sein.

Ist Silvester ein Feiertag beim Winterdienst?

Nein. Der 31. Dezember ist kein gesetzlicher Feiertag. Es gilt die Werktagsregel: bis 7 Uhr, es sei denn, der Tag fällt auf einen Sonntag.

Ab wann muss ich an Neujahr räumen?

Der 1. Januar ist ein Feiertag. Schnee und Glätte aus der Nacht müssen in Essen bis 8 Uhr beseitigt sein.

Gilt Heiligabend als Feiertag?

Nein, der 24. Dezember ist kein gesetzlicher Feiertag. Es gilt die Werktagsregel mit 7 Uhr, außer an einem Sonntag.

Kostet ein Winterdienst an Feiertagen mehr?

Beim Winterdienst von GOTTSCHLING nicht. Der Saisonpreis von 39 € netto je laufendem Meter gilt für alle Einsätze, auch an Sonn- und Feiertagen.

Fazit

Die Räumpflicht an Feiertagen gilt auch an Weihnachten und Neujahr. In Essen haben Sie an Sonn- und Feiertagen bis 8 Uhr Zeit, an Heiligabend und Silvester als Werktagen nur bis 7 Uhr. Weil in den Feiertagen viele Helfer ausfallen, ist das Risiko besonders hoch. Planen Sie rechtzeitig – oder geben Sie den Winterdienst ab. Fordern Sie jetzt Ihr kostenloses Angebot an.