Räumpflicht für Hinterlieger: Muss ich in zweiter Reihe räumen?

Ihr Haus steht in zweiter Reihe. Zur Straße führt nur ein schmaler Weg zwischen zwei Nachbarhäusern. Der Gehweg vorne gehört doch den anderen – oder?

Eine Räumpflicht für Hinterlieger ist in Essen gut möglich. Die Essener Satzung knüpft an Grundstücke an, die durch die Straße erschlossen sind. Dafür reicht schon eine fußläufige Zugangsmöglichkeit. Führt Ihr Weg zur Straße, kann Ihr Grundstück also mit in der Pflicht sein. Wie die Aufgabe zwischen Vorder- und Hinterlieger verteilt ist, sollten Sie im Einzelfall klären.

Räumpflicht für Hinterlieger: Wohnhäuser in zweiter Reihe in Essen im Winter

Was die Satzung sagt

§ 2 Abs. 2 der Essener Winterdienstsatzung überträgt die Winterwartung der Gehwege auf die Eigentümer der angrenzenden, durch sie erschlossenen Grundstücke. § 5 erklärt „erschlossen“: Es muss eine rechtliche und tatsächliche Zugangsmöglichkeit zur Straße bestehen. „Eine fußläufige Zugangsmöglichkeit reicht dabei aus.“

Das heißt: Auch ein Grundstück, das nur über einen schmalen Weg an der Straße liegt, kann erschlossen sein. Was ein Hinterlieger ist und wie er sich vom Anlieger unterscheidet, erklärt das Lexikon.

Zweite Reihe, erste Wahl beim Winterdienst

Der Winterdienst räumt Gehweg und Zuweg aus einer Hand.

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Typische Hinterlieger-Fälle in Essen

Verschneite Zufahrt zu einem Hinterliegergrundstück
  • Pfeifenstielgrundstück: Ein schmaler Streifen des eigenen Grundstücks reicht bis zur Straße
  • Grundstück mit Wegerecht über das Vordergrundstück
  • Mehrere Häuser an einem privaten Stichweg
  • Garagenhof oder Hinterhaus mit eigener Zufahrt

Beim Pfeifenstielgrundstück grenzt Ihr Grundstück mit dem Zuweg selbst an die Straße. Dann ist die Lage recht klar. Bei einem Wegerecht über fremden Grund ist es komplizierter. Mehr dazu im Ratgeber Winterdienst bei Wegerecht.

Räumpflicht für Hinterlieger: Wer räumt den privaten Weg?

Neben dem öffentlichen Gehweg gibt es meist einen privaten Weg zu Ihrem Haus. Für den gilt die allgemeine Verkehrssicherungspflicht. Nutzen mehrere Parteien den Weg, sollten sie klar regeln, wer räumt.

Ohne Regelung entsteht schnell Streit – und im Unfallfall zeigt jeder auf den anderen. Hinweise zu privaten Wegen gibt der Ratgeber Räumpflicht auf Privatwegen.

Achtung: Wer davon ausgeht, dass „die vorne“ schon räumen, verlässt sich auf eine Annahme. Stürzt Ihr Besuch auf dem Zuweg, kann die Haftung am Ende bei Ihnen liegen.

So klären Sie Ihre Pflicht

Schriftliche Vereinbarung zwischen Nachbarn zum Winterdienst
  • Grundbuch und Lageplan prüfen: Grenzt Ihr Grundstück selbst an die Straße?
  • Wegerecht oder Grunddienstbarkeit lesen: Ist der Winterdienst dort geregelt?
  • Bei der Stadt Essen oder der EBE nachfragen, welches Grundstück für welchen Gehweg zuständig ist
  • Mit Vorderliegern eine schriftliche Vereinbarung treffen
  • Vereinbarung auch mit neuen Nachbarn erneuern

Was eine Grunddienstbarkeit ist, erklärt das Lexikon unter Grunddienstbarkeit.

Räumpflicht für Hinterlieger: das Risiko der Unklarheit

Unklare Zuständigkeit ist beim Winterdienst das größte Risiko. Jeder denkt, der andere macht es. Am Ende räumt niemand. Stürzt dann jemand, prüft das Gericht, wer verkehrssicherungspflichtig war und ob er seine Pflicht erfüllt hat.

Das kostet Zeit, Nerven und oft Geld für Anwälte. Ein Sturz mit Knochenbruch kann neben Schmerzensgeld hohe Folgekosten auslösen, etwa für Behandlung und Haushaltshilfe. Auch die Krankenkasse fordert ihre Kosten häufig zurück. Mehr dazu im Ratgeber Haftung beim Winterdienst.

Gemeinsam rechnen

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Gemeinsam beauftragen, gemeinsam sicher

Viele Vorder- und Hinterlieger lösen das Problem, indem sie einen Winterdienst gemeinsam beauftragen. Dann sind Gehweg und Zuweg aus einer Hand geräumt. Niemand muss den anderen kontrollieren, und jeder Einsatz wird dokumentiert. Welche Flächen dazugehören, zeichnen Sie vorab gemeinsam in eine Räumkarte ein.

Die Kosten lassen sich nach Absprache teilen. Bei einem festen Meterpreis ist das einfach: Jeder übernimmt seine Meter oder man teilt die Summe.

Der Preis für Gehweg und Zuweg

Der Winterdienst von GOTTSCHLING Immobilien rechnet nach laufenden Metern: 39 Euro netto je Meter für die ganze Saison. Beispiel: 8 Meter Gehweg plus 25 Meter Zuweg ergeben 33 Meter, also 1.287 Euro netto. Geteilt durch drei Parteien sind das 429 Euro netto pro Partei. Streugut und Anfahrt sind inklusive.

Alle Beispiele finden Sie unter Winterdienst-Preise.

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Häufige Fragen

Muss ein Hinterlieger Schnee räumen?

Das kann sein. In Essen gilt ein Grundstück als erschlossen, wenn eine fußläufige Zugangsmöglichkeit zur Straße besteht. Klären Sie den Einzelfall mit der Stadt.

Wer muss bei Wegerecht Schnee räumen?

Das hängt von der Vereinbarung zum Wegerecht ab. Fehlt eine Regelung, sollten Sie eine schriftliche Absprache treffen.

Muss ich den privaten Zuweg räumen?

Ja, wenn Menschen ihn nutzen. Das folgt aus der Verkehrssicherungspflicht.

Können Vorder- und Hinterlieger gemeinsam einen Dienst beauftragen?

Ja. Das ist oft die einfachste Lösung, weil dann alle Flächen aus einer Hand geräumt werden.

Fazit

Die Räumpflicht für Hinterlieger ist in Essen möglich, weil schon ein fußläufiger Zugang zur Straße ein Grundstück erschließt. Klären Sie Grundbuch, Wegerecht und Absprache mit den Nachbarn. Am einfachsten ist ein gemeinsamer Winterdienst. Weitere Antworten finden Sie in den häufigen Fragen zum Winterdienst. Fordern Sie jetzt ein Angebot an – für alle Meter zusammen.