Der erste Schnee fällt, der Mieter aus dem Erdgeschoss steht mit leeren Händen vor der Tür. „Wo ist denn hier ein Schneeschieber? Und wer kauft das Streusalz?“ Eine berechtigte Frage: Muss der Vermieter Streugut und Schneeschieber bereitstellen? Wenn Sie den Winterdienst auf Mieter übertragen, stellen in der Praxis meist Sie als Vermieter Geräte und Streugut. Eine ausdrückliche gesetzliche Regel gibt es dazu nicht. Am saubersten regeln Sie es deshalb im Mietvertrag.
Zwei Punkte sind dabei besonders wichtig: Die Kosten für Streugut sind in der Regel umlagefähig, die Anschaffung von Geräten nicht. Und in Essen gehört kein Streusalz auf den Gehweg. Dieser Ratgeber erklärt beides.

Muss der Vermieter Streugut und Schneeschieber bereitstellen?
Wer eine Pflicht überträgt, muss es dem anderen möglich machen, sie zu erfüllen. Das ist der Gedanke dahinter. Ohne Schieber und Streugut kann kein Mieter ordentlich räumen. Deshalb ist es üblich und sinnvoll, dass der Vermieter die Ausrüstung stellt.
Klarheit schafft der Mietvertrag. Regeln Sie dort oder in der wirksam einbezogenen Hausordnung:
- wer Geräte und Streugut stellt,
- wo beides gelagert wird,
- wer nachkauft, wenn das Streugut aufgebraucht ist,
- wie die Kosten abgerechnet werden.
Fehlt eine Regel, entsteht schnell Streit. Und ein Mieter ohne Ausrüstung hat ein gutes Argument, wenn er nicht räumt. Mehr dazu im Ratgeber Mieter verweigert den Winterdienst.
Die Grundausstattung für den Mieter-Winterdienst
Diese Ausrüstung sollte bereitstehen, bevor der erste Frost kommt:
- Schneeschieber: mindestens einer, bei größeren Flächen zwei.
- Harter Besen: für Reste und dünne Schneeschichten.
- Stoßeisen oder Eiskratzer: für festgetretene Stellen.
- Streugut: abstumpfend, zum Beispiel Granulat, Splitt oder Sand.
- Streuschaufel oder Eimer: zum gleichmäßigen Verteilen.
- Streugutbehälter: wetterfest, nah am Gehweg.
- Liste und Stift: zum Eintragen der Einsätze.
Prüfen Sie den Bestand im Oktober. Ein kaputter Schieber im Januar ist schwer zu ersetzen, wenn der Baumarkt ausverkauft ist. Kaufen Sie lieber einen Sack Streugut mehr als nötig. Was übrig bleibt, hält sich trocken gelagert bis zum nächsten Winter.
Keine Geräte, kein Streugut, kein Aufwand
Der Winterdienst von GOTTSCHLING bringt alles mit. Sie zahlen 39 € netto je Meter und Saison – Streugut inklusive.
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Streusalz? In Essen auf Gehwegen verboten
Viele Mieter fragen nach Streusalz. In Essen ist die Antwort klar: Die Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung verbietet Salz und andere auftauende Stoffe auf Gehwegen grundsätzlich. Erlaubt sind abstumpfende Mittel wie Sand, Splitt oder Granulat.
Salz ist nur ausnahmsweise erlaubt – an gefährlichen Stellen wie Treppen oder starkem Gefälle oder bei außergewöhnlichem Wetter wie Eisregen. Und auch dann nie an Gehwegen mit Bäumen oder Grünflächen. Wer verbotenes Salz streut, riskiert ein Bußgeld.
Achtung: Stellen Sie Ihren Mietern kein Streusalz für den Gehweg hin. Geben Sie salzfreies Streugut vor – am besten schriftlich. Sonst riskieren Sie ein Bußgeld und Schäden an Bäumen und Pflaster.
Das Umweltbundesamt empfiehlt salzfreie, abstumpfende Streumittel, zum Beispiel mit dem Umweltzeichen Blauer Engel. Mehr dazu beim Umweltbundesamt. Als grober Faustwert aus der Fachpraxis gelten bei Splitt etwa 100 bis 150 Gramm pro Quadratmeter.

Lagerung: Wo Streugut und Geräte hingehören
Die beste Ausrüstung nützt nichts, wenn sie hinter einer verschlossenen Kellertür steht. Streugut und Schieber gehören an einen Ort, den alle verpflichteten Mieter jederzeit erreichen – auch um 6 Uhr morgens. Bewährt haben sich ein wetterfester Streugutbehälter direkt am Hauseingang und ein Haken für den Schieber im Hausflur oder in einem offenen Unterstand.
Achten Sie darauf, dass das Streugut trocken bleibt. Feuchtes Granulat klumpt und lässt sich schlecht verteilen. Ein Deckel mit Scharnier und ein Platz unter dem Vordach reichen dafür meist völlig aus.
Kurze Einweisung für die Mieter
Mieter kennen die Essener Regeln oft nicht. Eine kurze Einweisung zu Beginn der Saison verhindert Fehler. Erklären Sie, welche Flächen dazugehören, wie breit geräumt wird, wohin der Schnee kommt und warum kein Salz auf den Gehweg darf. Ein Merkblatt am Streugutbehälter hilft zusätzlich. So zeigen Sie auch, dass Sie Ihrer Anweisungspflicht nachgekommen sind.
Welche Kosten Sie umlegen dürfen
Hier trennt sich laufender Verbrauch von Anschaffung. Die Grundregeln erklärt der Lexikon-Eintrag Umlagefähigkeit.
| Posten | Umlagefähig? |
|---|---|
| Streugut (laufender Verbrauch) | in der Regel ja, wenn der Mietvertrag die Umlage vorsieht |
| Schneeschieber, Besen, Streuwagen (Anschaffung) | nein |
| Schneefräse oder Räumfahrzeug (Anschaffung) | nein |
| Winterdienst durch eine Fremdfirma | in der Regel ja, als Straßenreinigung nach § 2 Nr. 8 BetrKV |
Die Anschaffung von Geräten gehört zu Ihren Kosten als Eigentümer. Wie Streugut in der Nebenkostenabrechnung erscheint, erklärt der Ratgeber Streugut in der Nebenkostenabrechnung.
Nach dem Tauwetter: Streugut entfernen
Streugut bleibt nicht einfach liegen. Die Essener Satzung verlangt, das abstumpfende Streugut nach dem Ende der Glätte wieder zu beseitigen. Das gehört zur Pflicht dazu. Die Stadt empfiehlt, es in die Restmülltonne zu geben. Diese Frühjahrsreinigung übernimmt auf Wunsch das Pluspaket des Winterdienstes.
Wer den Winterdienst überträgt, sollte das ausdrücklich mitregeln. Sonst fühlt sich niemand zuständig – und liegen gebliebener Splitt kann ebenfalls ein Bußgeld kosten.
Wenn es auf dem Weg glatt bleibt
Ist der Zugang zum Haus wegen fehlender Ausrüstung oder schlechten Winterdienstes wiederholt vereist, kann das auch das Mietverhältnis belasten. Ob Mieter dann die Miete mindern können, erklärt der Ratgeber Mietminderung bei Glätte.
Beim vermieteten Einfamilienhaus
Beim vermieteten Einfamilienhaus räumt meist der Mieter allein. Auch dort sollten Sie klären, wer Geräte und Streugut stellt. Mehr dazu im Ratgeber Einfamilienhaus vermietet: Wer räumt?
Die Alternative: Ausrüstung inklusive
Geräte kaufen, Streugut nachkaufen, Lagerplatz finden, Salzverbot erklären – das ist viel Aufwand. Mit einem Dienstleister entfällt das. Beim Winterdienst von GOTTSCHLING sind Streugut und Geräte im Festpreis enthalten. Für 15 Meter zahlen Sie 585 € netto (696,15 € brutto) für die ganze Saison. Wie der Umstieg gelingt, zeigt der Ratgeber Vom Mieter-Räumen zum Dienstleister.

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Häufige Fragen zu Streugut und Ausrüstung
Muss der Vermieter Streugut und Schneeschieber bereitstellen?
Eine ausdrückliche gesetzliche Regel gibt es nicht. Wer den Winterdienst auf Mieter überträgt, stellt in der Praxis meist Geräte und Streugut. Regeln Sie es im Mietvertrag.
Wer zahlt das Streugut – Mieter oder Vermieter?
Die laufenden Kosten für Streugut sind in der Regel als Betriebskosten umlagefähig, wenn der Mietvertrag das vorsieht.
Kann ich die Anschaffung eines Schneeschiebers umlegen?
Nein. Die Anschaffung von Geräten ist nicht umlagefähig.
Darf in Essen Streusalz verwendet werden?
Auf Gehwegen grundsätzlich nicht. Ausnahmen gelten nur an gefährlichen Stellen oder bei Eisregen – und nie an Gehwegen mit Bäumen oder Grün.
Wohin mit dem Streugut nach dem Winter?
Die Satzung verlangt, es nach dem Ende der Glätte zu beseitigen. Die Stadt Essen empfiehlt die Restmülltonne.
Fazit
Wer den Winterdienst auf Mieter überträgt, sollte Streugut und Schneeschieber bereitstellen und das im Mietvertrag regeln. Streugut ist in der Regel umlagefähig, die Anschaffung von Geräten nicht. In Essen gehört salzfreies Streugut auf den Gehweg. Oder Sie geben alles ab – inklusive Ausrüstung: Fordern Sie jetzt Ihr kostenloses Angebot an.
Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Weitere Themen für Vermieter finden Sie im Winterdienst-Ratgeber.