Im Keller stehen noch drei halbe Säcke Granulat vom letzten Winter. Daneben eine neue Streugutkiste, ein Streuwagen und die Quittung vom Baumarkt. Jetzt sitzen Sie an der Abrechnung und fragen sich: Was davon darf ich meinen Mietern berechnen?
Die kurze Antwort zu Streugut in der Nebenkostenabrechnung: Streugut, das tatsächlich verbraucht wurde, ist umlagefähig. Es gehört zu den laufenden Kosten des Winterdienstes. Behälter, Streuwagen und andere Anschaffungen sind dagegen nicht umlagefähig. Voraussetzung ist wie immer: Der Mietvertrag sieht die Umlage der Betriebskosten vor.

Verbrauchtes Streugut ist umlagefähig
Winterdienst gehört zu den Betriebskosten nach § 2 Nr. 8 BetrKV. Umlagefähig sind Kosten, die laufend entstehen. Streugut wird jeden Winter verbraucht und neu gekauft. Es ist damit ein typischer laufender Posten.
Das gilt für Splitt, Sand und Granulat. Also für die Mittel, die in Essen auf Gehwegen erlaubt sind. Die Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung verlangt abstumpfende Mittel. Salz und andere auftauende Stoffe sind auf Gehwegen grundsätzlich verboten. Was Streugut genau ist, erklärt das Lexikon unter Streugut.
Wer muss das Streugut kaufen? Das hängt von Ihrer Regelung ab. Räumen die Mieter, stellt in der Praxis meist der Vermieter das Streugut und legt die Kosten um. Wer zahlt und wer besorgt, sollte im Mietvertrag oder in der Hausordnung stehen. Welche Ausrüstung Sie bereitstellen sollten, zeigt der Ratgeber Streugut und Ausrüstung für Vermieter.
Streugut in der Nebenkostenabrechnung: Was hinein darf und was nicht
| Posten | Umlagefähig? |
|---|---|
| Verbrauchtes Streugut (Splitt, Sand, Granulat) | ja |
| Streugutkiste oder Lagerbehälter | nein, Anschaffung |
| Streuwagen, Schneeschieber, Besen | nein, Anschaffung |
| Streusalz für den öffentlichen Gehweg | in Essen grundsätzlich verboten – nicht kaufen |
| Entsorgung des Streuguts nach Tauwetter | meist ja, als Teil der laufenden Arbeit |
| Streugut, das im Keller liegen bleibt | nur der verbrauchte Anteil |
Der letzte Punkt wird oft übersehen. Kaufen Sie im Herbst zehn Säcke und verbrauchen nur vier, gehören streng genommen nur die vier in diese Abrechnung. Der Rest ist Vorrat für den nächsten Winter. Führen Sie deshalb eine einfache Liste: gekauft, verbraucht, Restbestand.
Ein Posten statt vieler Quittungen
Der Winterdienst von GOTTSCHLING räumt und streut für einen festen Saisonpreis. 39 € netto je Meter – ein Posten statt vieler Quittungen.
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Belege aufbewahren: So sind Sie auf Nachfragen vorbereitet
Mieter dürfen die Belege zur Abrechnung einsehen. Beim Streugut sind das oft viele kleine Quittungen aus dem Baumarkt. Die gehen leicht verloren. Dann fehlt Ihnen im Streitfall der Nachweis.
- Rechnungen und Kassenbons für Streugut sammeln
- Menge und Art notieren, zum Beispiel „10 Sack Granulat à 25 kg“
- Verbrauch pro Winter festhalten
- Restbestand im Frühjahr aufschreiben
- Belege nach Abrechnungsjahr ordnen
Ein Tipp: Legen Sie für jedes Haus einen Ordner oder eine digitale Mappe an. Fotografieren Sie Kassenbons gleich nach dem Kauf. Thermopapier verblasst schnell.

Wenn Mieter selbst räumen: Streugut richtig organisieren
Räumen Ihre Mieter im Wechsel, brauchen sie Streugut vor Ort. Sonst greift jemand im Notfall zum Salz aus der eigenen Küche. Das ist in Essen auf dem Gehweg grundsätzlich verboten. Stellen Sie deshalb einen Vorrat bereit, etwa in einem Streugutbehälter am Hauseingang.
Die Kiste zahlen Sie selbst. Das Granulat darin dürfen Sie umlegen, soweit es verbraucht wird. Vereinbaren Sie außerdem, wer den Vorrat im Blick behält und rechtzeitig nachbestellt. Leere Kisten an einem Frostmorgen sind ein typischer Auslöser für Stürze und Streit. Und Streugut, das einfach verschwindet, lässt sich in der Abrechnung kaum belegen.
In der Pauschale oft schon enthalten
Beauftragen Sie einen Winterdienst mit Saisonpauschale für Räumen und Streuen, ist das Streugut in der Regel Teil der Leistung. Prüfen Sie das im Angebot. Ist es enthalten, darf es nicht zusätzlich in der Abrechnung auftauchen. Sonst zahlt der Mieter doppelt.
Genau hier entstehen viele Fehler. Der Hausmeister kauft noch Granulat, obwohl der Dienst selbst streut. Oder ein alter Vorrat wird nachträglich abgerechnet. Wie Sie Hausmeister- und Winterdienstkosten trennen, zeigt der Ratgeber Hausmeisterkosten oder Winterdienst.
Achtung: Doppelte Posten führen schnell zu Kürzungen. Steht Streugut einmal in der Pauschale und einmal als Einzelposten in der Abrechnung, kann der Mieter den Einzelposten beanstanden.
Wie viel Streugut ist angemessen?
Auch beim Streugut gilt das Wirtschaftlichkeitsgebot. Sie dürfen keine überhöhten Mengen oder teure Spezialprodukte kaufen, wenn einfache Mittel genügen. Als grober Faustwert aus der Fachpraxis gelten bei Splitt etwa 100 bis 150 Gramm pro Quadratmeter und Streugang. Eine Norm dafür gibt es nicht.
Was Streugut kostet und wo die Preisunterschiede liegen, zeigt der Ratgeber Was kostet Streugut? Worauf Sie beim Preis insgesamt achten müssen, erklärt Wirtschaftlichkeitsgebot beim Winterdienst.
Nach dem Winter: Streugut entfernen
In Essen muss das Streugut nach dem Ende der Glätte wieder beseitigt werden. So verlangt es die Satzung. Die Stadt empfiehlt, es in die Restmülltonne zu geben. Wer das Streugut liegen lässt, riskiert ein Bußgeld. Die Arbeit des Zusammenkehrens gehört zu den laufenden Kosten. Anders als das Gerät, mit dem gekehrt wird.
Für die Abrechnung heißt das: Beauftragen Sie jemanden mit dem Entfernen, dürfen Sie diese Kosten ansetzen. Machen Sie es selbst, gelten die Regeln für Eigenleistungen des Vermieters.
Was Streugut für Ihre Mieter kostet
Streugut ist selten der große Posten. Viel teurer ist die Arbeit, und die Zeit, die jemand um 6 Uhr morgens investiert. Wie hoch die gesamten Winterdienst-Nebenkosten pro Wohnung sind, zeigt der Ratgeber Wie hoch sind Winterdienst-Nebenkosten pro Wohnung? Weitere Anleitungen für Vermieter finden Sie in der Ratgeber-Übersicht.
Ein Beispiel: 15 Meter Gehweg kosten beim Winterdienst von GOTTSCHLING Immobilien 585 € netto pro Saison, also 696,15 € brutto. Räumen und Streuen sind darin abgedeckt. Sie müssen keine Säcke mehr schleppen. Das Streugut ist im Preis enthalten, eine Anfahrtspauschale gibt es nicht. Damit entfallen auch die Quittungen.

Keine Säcke, keine Quittungen, kein Streit
Geben Sie Räumen und Streuen komplett ab. Sie erhalten eine Rechnung, die in jede Nebenkostenabrechnung passt.
Rückfrage zum Streugut? +49 201 45 875 433
Häufige Fragen zu Streugut in der Nebenkostenabrechnung
Ist Streugut umlagefähig?
Ja, verbrauchtes Streugut gehört zu den laufenden Kosten des Winterdienstes. Voraussetzung ist, dass der Mietvertrag die Umlage vorsieht.
Muss der Vermieter Streusalz zur Verfügung stellen?
In Essen ist Salz auf Gehwegen grundsätzlich verboten. Stellen Sie abstumpfende Mittel wie Splitt oder Granulat bereit, wenn Ihre Mieter räumen.
Darf ich die Streugutkiste umlegen?
Nein. Behälter, Streuwagen und Schneeschieber sind Anschaffungen und nicht umlagefähig.
Wer zahlt Streugut, Mieter oder Vermieter?
Der Vermieter kauft es meist und legt es als Betriebskosten um, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Wer es besorgt, sollte klar geregelt sein.
Darf ich Streugut abrechnen, wenn ein Winterdienst beauftragt ist?
Nur, wenn es nicht schon in dessen Pauschale enthalten ist. Sonst zahlt der Mieter doppelt.
Fazit
Für Streugut in der Nebenkostenabrechnung gilt eine einfache Regel: Umlagefähig ist, was verbraucht wurde. Behälter und Geräte bleiben bei Ihnen. Heben Sie Belege auf und notieren Sie Verbrauch und Restbestand. Ist das Streugut in der Pauschale eines Dienstes enthalten, rechnen Sie es nicht noch einmal ab. Berechnen Sie jetzt einen Festpreis, der Streuen einschließt.
Welche Streumittel in Essen erlaubt sind, steht in der Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung der Stadt Essen. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.