6:15 Uhr auf dem Betriebshof. Die Gesellen wollen los zur Baustelle, die Transporter sind beladen. Aber vor dem Tor liegen 15 Zentimeter Schnee, und die Hofeinfahrt ist ein einziger Eisbuckel. Also greifen vier Fachkräfte zur Schaufel. Eine Dreiviertelstunde später fahren sie endlich los – auf Ihre Kosten.
Die Lösung ist ein fester Winterdienst für Handwerksbetriebe. Dann räumt morgens ein Team statt Ihrer Fachkräfte.
Der Winterdienst von GOTTSCHLING Immobilien räumt und streut Hof, Zufahrt, Kundenweg und den Gehweg vor dem Betrieb nach Essener Satzung – werktags bis 7 Uhr bei Schnee in der Nacht. Gestreut wird salzfrei. Jeder Einsatz wird dokumentiert. Sie zahlen einen planbaren Fixpreis von 39 € netto je laufendem Meter für die ganze Saison. Streugut und Anfahrt sind inklusive. Ihre Mitarbeiter arbeiten auf der Baustelle, nicht mit der Schneeschaufel.

Was Räumen den Betrieb wirklich kostet
Viele Betriebe räumen selbst. Das wirkt kostenlos, ist es aber nicht. Rechnen Sie einmal nach:
- Arbeitszeit: Vier Mitarbeiter, 45 Minuten, an 15 Schneetagen – das sind 45 bezahlte Stunden, die niemand beim Kunden verbringt.
- Verspätung: Wer später auf der Baustelle ankommt, verschiebt den ganzen Tagesplan.
- Unfallrisiko: Wer im Dunkeln auf Eis schippt, stürzt selbst. Ein ausgefallener Geselle fehlt wochenlang.
- Chef-Zeit: Oft räumt der Meister selbst, schon um 5:30 Uhr, bevor der eigentliche Tag beginnt.
- Lücken: In Urlaub, Betriebsferien und bei Krankheit räumt niemand – die Pflicht bleibt.
Eine ausführliche Gegenüberstellung finden Sie im Ratgeber Was kostet es, selbst zu räumen?
Welche Flächen ein Betrieb sichern muss
Für den öffentlichen Gehweg vor dem Betrieb ist nach der Essener Satzung der Grundstückseigentümer verantwortlich – in voller Breite, höchstens 1,20 m, nach nächtlichem Schnee werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 8 Uhr. Für Hof, Zufahrt und Kundenweg gilt die Verkehrssicherungspflicht. Als Arbeitgeber sorgen Sie zusätzlich für sichere Wege Ihrer Mitarbeiter auf dem Betriebsgelände.
Einen Überblick gibt der Ratgeber Winterdienst auf dem Firmengelände. Allgemeine Regeln für Betriebe erklärt der Ratgeber Streupflicht für Gewerbe.
Achtung: Stürzt ein Kunde auf dem Weg zu Ihrer Ausstellung oder ein Lieferant auf Ihrem Hof, können Sie für Schmerzensgeld und Schaden haften. Stürzt ein Mitarbeiter, kann die Berufsgenossenschaft prüfen, ob der Weg gesichert war. Das Bußgeld der Stadt – bis 500 Euro bei Fahrlässigkeit, bis 1.000 Euro bei Vorsatz – zahlt keine Versicherung. Was Ihre Betriebshaftpflicht übernimmt, erklärt der Ratgeber Betriebshaftpflicht bei Glätte.
Ihre Leute auf die Baustelle, nicht an die Schaufel
Hof und Zufahrt geräumt, Ihre Abfahrtszeiten im Angebot berücksichtigt. Berechnen Sie jetzt den festen Saisonpreis für Ihren Betrieb.
Lieber persönlich? +49 201 45 875 433
Winterdienst für Handwerksbetriebe: Das ist enthalten
- Gehweg vor dem Betrieb nach Essener Satzung.
- Hofeinfahrt und Zufahrt für Transporter und Lieferanten.
- Hof und Stellplätze der Firmenfahrzeuge, wenn Sie sie in der Räumkarte aufnehmen.
- Kundenweg zu Büro, Ausstellung oder Werkstattannahme.
- Wege zu Lager und Werkstatt.
- Salzfreies Streuen – schont Fahrzeuge, Werkzeug und Pflaster.
- Einsatzdokumentation mit Datum und Uhrzeit.
Tipps für Einfahrten gibt der Ratgeber Einfahrt von Schnee räumen.
Planbarer Fixpreis statt Überraschung
| Betrieb | Meter | netto / Saison | brutto / Saison |
|---|---|---|---|
| Kleiner Betrieb, Gehweg und Einfahrt | 15 m | 585 € | 696,15 € |
| Betrieb mit Hof und Kundenweg | 25 m | 975 € | 1.160,25 € |
| Eckgrundstück mit großem Hof | 45 m | 1.755 € | 2.088,45 € |
Der Preis steht vor der Saison fest und gilt von Anfang November bis Mitte April, egal wie oft es schneit. Für Ihren Betrieb sind die Kosten Betriebsausgaben, die Umsatzsteuer holen Sie sich als vorsteuerabzugsberechtigter Betrieb in der Regel zurück. Zum Vergleich: Die Arbeitsstunden, die Ihr Team sonst an der Schaufel verbringt, kosten oft deutlich mehr.

Die Rechnung mit der Arbeitszeit
Nehmen Sie an, vier Mitarbeiter räumen an 15 Schneetagen je 45 Minuten. Das sind 45 Arbeitsstunden pro Saison. Setzen Sie Ihren eigenen Stundenverrechnungssatz ein – oder zumindest den Lohn plus Nebenkosten. Schnell wird klar: Die Stunden, die Ihr Team an der Schaufel verbringt, sind oft teurer als ein Winterdienst für Hof und Gehweg. Dazu kommt, was Sie nicht in Euro messen: pünktliche Kolonnen, zufriedene Kunden und Mitarbeiter, die nicht schon vor Arbeitsbeginn durchgefroren sind. Und in einem harten Winter mit 30 oder 40 Schneetagen verdoppelt sich die Rechnung – der Festpreis nicht.
Früher Start, klare Reihenfolge
Handwerksbetriebe starten früh. Die Satzung verlangt den Gehweg bis 7 Uhr frei. Für Ihren Betrieb ist aber die Hofeinfahrt oft wichtiger – und die muss vor der Abfahrt der Kolonnen frei sein. Legen Sie deshalb eine Reihenfolge fest:
- Hofeinfahrt und Zufahrt zu den Stellplätzen der Transporter.
- Gehweg vor dem Betrieb.
- Kundenweg und Eingang zu Büro oder Ausstellung.
- Wege zu Lager und Werkstatt.
Ihre Abfahrtszeiten geben Sie bei der Anfrage an, damit sie in der Planung berücksichtigt werden. Sagen Sie auch, wo die Transporter über Nacht stehen und wo Material angeliefert wird. Je genauer die Angaben, desto besser passt das Angebot zu Ihrem Hof.
Wenn Kunden zu Ihnen kommen
Viele Betriebe haben eine Ausstellung, einen Verkaufsraum oder eine Annahme für Reparaturen. Kunden kommen, um Fliesen auszusuchen, eine Tür abzuholen oder ein Gerät abzugeben. Sie kennen Ihren Hof nicht, tragen oft schwere Teile und achten nicht auf Glätte. Ein sicherer Kundenweg ist deshalb nicht nur Pflicht, sondern auch Visitenkarte. Wer im Winter einen gepflegten, geräumten Betrieb betritt, traut Ihnen auch bei seinem Auftrag Sorgfalt zu.
Wohnhaus und Betrieb auf einem Grundstück
Manche Handwerksmeister wohnen direkt neben ihrer Werkstatt. Dann lässt sich alles in einem Auftrag regeln: Gehweg, Hof, Zufahrt und der Weg zur eigenen Haustür. Beim Steuervorteil muss man trennen: Kosten für den Betrieb sind Betriebsausgaben. Den Anteil für das privat genutzte Wohnhaus können Sie als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG geltend machen, wenn er auf der Rechnung erkennbar ist. Klären Sie die Aufteilung mit Ihrem Steuerberater.
Ihre Gesellen fahren pünktlich zur Baustelle, statt den Hof zu räumen. Jeder Einsatz wird dokumentiert. Die Kontrollpflicht bleibt bei Ihnen. Worauf Sie beim Vertrag achten sollten, erklärt der Ratgeber Winterdienst-Vertrag.

Größere Flächen und verwandte Betriebe
Betriebe mit Lagerhalle, Rampen und Lkw-Verkehr finden passende Informationen auf der Seite Winterdienst für Lagerhallen. Für Kfz-Betriebe mit Ausstellungsflächen gibt es die Seite Winterdienst für Autohäuser. Die Regeln der Stadt Essen stehen in der Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung der Stadt Essen.
Mehr Arbeitsstunden beim Kunden
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Lieber persönlich? +49 201 45 875 433
Häufige Fragen von Handwerksbetrieben
Muss ich als Handwerker meinen Hof räumen?
Ja, wenn Mitarbeiter, Kunden oder Lieferanten ihn nutzen. Das folgt aus der Verkehrssicherungspflicht. Für den öffentlichen Gehweg gilt zusätzlich die Essener Satzung.
Was kostet ein Winterdienst für Handwerksbetriebe?
39 € netto je laufendem Meter und Saison. Für 25 Meter Gehweg, Einfahrt und Kundenweg sind das 975 € netto, zzgl. USt, für die ganze Saison.
Wird vor Abfahrt der Kolonnen geräumt?
Die Satzung verlangt den Gehweg bis 7 Uhr frei. Ihre Abfahrtszeiten geben Sie bei der Anfrage an, damit Hof und Zufahrt rechtzeitig eingeplant werden.
Kann ich Wohnhaus und Betrieb zusammen buchen?
Ja. Alle Flächen kommen in einen Auftrag. Steuerlich trennen Sie den betrieblichen und den privaten Anteil.
Sind die Kosten absetzbar?
Für den Betrieb sind sie Betriebsausgaben. Den privaten Anteil für das eigene Wohnhaus können Sie nach § 35a EStG geltend machen.
Fazit
Im Handwerksbetrieb kostet jede Stunde an der Schneeschaufel eine Stunde beim Kunden. Dazu kommen Unfallrisiko und die Pflicht auf dem Gehweg. Ein fester Winterdienst für Handwerksbetriebe räumt Hof, Zufahrt und Gehweg zum planbaren Fixpreis und dokumentiert jeden Einsatz. Berechnen Sie jetzt Ihren Saisonpreis.