Muss ich vor meinem Geschäft räumen, wenn es geschlossen ist?

Ihr Laden ist sonntags zu. Kein Kunde, kein Umsatz, kein Grund zum Schippen – denken Sie. Bis ein Spaziergänger vor Ihrem Schaufenster stürzt.

Die Räumpflicht bei geschlossenem Geschäft macht keine Pause. Den öffentlichen Gehweg vor Ihrem Geschäft müssen Sie in Essen immer räumen, auch sonn- und feiertags und im Urlaub. Anders ist es bei privaten Kundenflächen wie dem eigenen Parkplatz: Dort richtet sich die Pflicht nach den Zeiten, in denen Kunden, Mitarbeiter oder Lieferanten kommen.

Räumpflicht bei geschlossenem Geschäft: verschneiter Eingang eines Ladens in Essen

Der Gehweg: immer Pflicht

Die Essener Winterdienstsatzung überträgt die Winterwartung der Gehwege auf die Grundstückseigentümer. Öffnungszeiten spielen dabei keine Rolle. Die Fristen gelten jeden Tag: werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 8 Uhr, tagsüber unverzüglich nach dem Schneefall.

Ist der Laden gemietet, kommt es auf den Mietvertrag an. Oft ist die Räumpflicht auf den gewerblichen Mieter übertragen. Mehr dazu im Ratgeber Winterdienst im Gewerbemietvertrag.

Gehweg frei, auch wenn der Laden zu ist

Der Winterdienst räumt bei Schnee und Glätte an jedem Tag – auch sonntags und in den Ferien.

Meter eingeben, Preis sehen Kostenloses Angebot anfordern

Lieber am Telefon? +49 201 45 875 433

Private Flächen: nach Öffnungszeiten

Kundenparkplatz im Winter

Für Kundenparkplätze, Vorplätze und Eingänge auf Ihrem Grundstück gilt die allgemeine Verkehrssicherungspflicht. Sie richtet sich nach dem Verkehr, der dort zu erwarten ist. Ist das Geschäft geschlossen und kommt niemand, besteht dort keine Pflicht.

Sobald wieder Verkehr einsetzt, muss die Fläche sicher sein – also rechtzeitig vor der Öffnung. Mehr dazu im Ratgeber Streupflicht und Öffnungszeiten und zum Parkplatz im Ratgeber Räumpflicht auf dem Kundenparkplatz.

Räumpflicht bei geschlossenem Geschäft: trotzdem Verkehr

„Geschlossen“ heißt nicht immer „niemand kommt“. Denken Sie an:

  • Mitarbeiter, die vor der Öffnung zur Inventur oder zum Auffüllen kommen
  • Lieferanten mit früher Anlieferung
  • Reinigungskräfte am Abend oder Wochenende
  • Paketdienste und Post
  • Kunden, die zu einem Abholfach oder Briefkasten kommen

Für all diese Menschen müssen die Wege sicher sein, die sie nutzen. Arbeitgeber haben dabei zusätzliche Fürsorgepflichten gegenüber ihren Mitarbeitern.

Das Risiko vor Geschäften

Geräumter Gehweg vor einem Geschäft

Vor Geschäften ist oft mehr los als vor Wohnhäusern. Schaufensterbummel, Passanten auf dem Weg zur Haltestelle, Menschen mit Einkaufstüten. Ein ungeräumter Gehweg ist hier besonders gefährlich.

Achtung: Stürzt jemand auf dem Gehweg vor Ihrem geschlossenen Laden, haften Sie oder Ihr Mieter. Die Betriebshaftpflicht springt oft ein. Ein Bußgeld nach der Essener Satzung zahlt sie nicht – bei Fahrlässigkeit bis 500 Euro, bei Vorsatz bis 1.000 Euro.

Wie die Kosten nach einem Unfall verteilt werden, erklärt die Antwort auf die Frage wer bei einem Sturz vor dem Haus zahlt.

Urlaub und Betriebsferien

Gerade zwischen den Feiertagen sind viele Geschäfte zu. Auch dann kann Schnee fallen oder Glätte entstehen. Wer seinen Betrieb schließt, muss trotzdem für den Gehweg sorgen. Eine Vertretung oder ein Dienst ist hier Pflicht, nicht Kür.

Wie Sie das organisieren, zeigt der Ratgeber Winterdienst im Urlaub. Allgemein zur Streupflicht im Gewerbe lesen Sie Streupflicht für Gewerbe.

Festpreis als Betriebsausgabe

Berechnen Sie den Saisonpreis für Gehweg und Kundenflächen.

Jetzt Preis berechnen Angebot kostenlos anfordern

Lieber persönlich? +49 201 45 875 433

Checkliste für Ladeninhaber

  • Im Mietvertrag nachsehen: Wer ist für den Gehweg zuständig?
  • Öffnungszeiten, Lieferzeiten und Personalzeiten notieren
  • Festlegen, welche Flächen wann sicher sein müssen
  • Vertretung für Betriebsferien und Feiertage organisieren
  • Einsätze dokumentieren oder dokumentieren lassen

Mehrere Filialen in Essen? Hinweise für die Organisation gibt der Ratgeber Winterdienst für mehrere Standorte.

Steuer und Kosten

Für Gewerbetreibende sind die Kosten eines Winterdienstes Betriebsausgaben. Eine Steuerermäßigung nach § 35a EStG gibt es dafür nicht. Ein fester Saisonpreis macht die Kosten aber planbar.

Der Winterdienst von GOTTSCHLING Immobilien kostet 39 Euro netto je laufendem Meter für die ganze Saison. 20 Meter Gehweg vor dem Laden kosten 780 Euro netto. Parkplatzstreifen und Zugänge kommen nach Metern dazu. Welche Flächen geräumt werden, legen Sie vorab in einer Räumkarte fest. Streugut und Anfahrt sind inklusive. Soll Ihr Laden in der ersten Tour dabei sein, gibt es das Pluspaket mit Vorrang für 3 Euro netto je Meter mehr. Mehr für Händler auf der Seite Winterdienst für Einzelhandel.

Kurz gesagt

Der Gehweg kennt keine Öffnungszeiten. Private Kundenflächen schon. Wer beides trennt und zuverlässig organisiert, ist auf der sicheren Seite – auch in den Betriebsferien. Und Ihre Kunden erleben schon vor der Tür, dass bei Ihnen alles in Ordnung ist.

Betriebsferien ohne Winterdienst-Sorgen

Fordern Sie jetzt Ihr kostenloses Angebot an.

Preis für Ihre Meter berechnen Unverbindliches Angebot holen

Fragen vorab? +49 201 45 875 433

Häufige Fragen

Muss ich vor meinem geschlossenen Geschäft räumen?

Den öffentlichen Gehweg ja, immer. Private Kundenflächen nur, wenn dort Verkehr zu erwarten ist.

Wer räumt vor einem gemieteten Laden?

Das regelt der Gewerbemietvertrag. Oft ist die Pflicht auf den Mieter übertragen.

Muss der Kundenparkplatz sonntags geräumt sein?

Wenn das Geschäft geschlossen ist und niemand kommt, nicht. Vor der Öffnung muss er sicher sein.

Kann ich den Winterdienst als Gewerbe von der Steuer absetzen?

Als Betriebsausgabe ja. Die Steuerermäßigung nach § 35a EStG gilt für Gewerbe nicht.

Fazit

Räumpflicht bei geschlossenem Geschäft: Der öffentliche Gehweg bleibt immer Pflicht, private Kundenflächen richten sich nach dem Verkehr. Denken Sie an Mitarbeiter und Lieferanten. Weitere Antworten stehen in den häufigen Fragen zum Winterdienst. Wer die Ferien entspannt verbringen will, gibt die Arbeit ab. Fordern Sie jetzt ein Angebot an.