Darf der Vermieter mir den Winterdienst nachträglich übertragen?

Im Briefkasten liegt ein Schreiben: „Ab sofort übernehmen die Mieter den Winterdienst. Bitte tragen Sie sich in den beiliegenden Plan ein.“ In Ihrem Mietvertrag steht davon nichts. Müssen Sie mitmachen?

Nein, nicht einseitig. Den Winterdienst nachträglich übertragen darf der Vermieter nur mit Ihrer Zustimmung. Ohne Vereinbarung liegt die Pflicht bei ihm. Will er sie auf Sie abgeben, muss er den Mietvertrag ändern – per Nachtrag, den beide Seiten unterschreiben. Eine neue Hausordnung reicht dafür in der Regel nicht.

Winterdienst nachträglich übertragen: Mieter prüft ein Schreiben des Vermieters

Warum der Vermieter Ihre Zustimmung braucht

Ein Mietvertrag ist ein Vertrag zwischen zwei Seiten. Neue Pflichten für eine Seite kann die andere nicht einfach anordnen. Das gilt auch für den Winterdienst. In Essen trifft die Pflicht zunächst den Eigentümer (§ 2 Abs. 2 der Winterdienstsatzung). Steht in Ihrem Vertrag nichts, bleibt sie dort.

Die Stadt Essen schreibt dazu: Ob und inwiefern Mieter zum Winterdienst verpflichtet sind, ergibt sich aus Mietvertrag oder Hausordnung. Maßgeblich ist also, was vereinbart wurde.

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Reicht eine geänderte Hausordnung?

Mietvertrag und Hausordnung auf dem Tisch

In der Regel nicht. Gerichte sehen es kritisch, wenn wichtige Pflichten über die Hausordnung eingeführt werden. Das AG Köln hielt eine Hausordnungsklausel für unwirksam, die den Winterdienst nur den Erdgeschossmietern auferlegte (14.09.2011, 221 C 170/11).

Und das OLG Hamm hat klargestellt: Ein per Briefkasten verteilter „Schneeplan“ ohne Vereinbarung mit den Mietern ist keine wirksame Übertragung (21.12.2012, I-9 U 38/12). Mehr dazu im Ratgeber Winterdienst in der Hausordnung.

Achtung: Ignorieren Sie das Schreiben trotzdem nicht. Antworten Sie schriftlich, dass Sie der Übertragung nicht zustimmen. So ist klar, dass die Pflicht beim Vermieter bleibt – und niemand verlässt sich auf Sie.

Winterdienst nachträglich übertragen: Was in den Nachtrag gehört

Wollen Sie freiwillig zustimmen, etwa gegen eine niedrigere Miete oder weil Sie gern räumen, sollte der Nachtrag klar sein:

  • Welche Flächen: Gehweg, Zuweg, Tonnenweg, Treppen
  • Welche Zeiten: die Essener Fristen bis 7 bzw. 8 Uhr
  • Wer Streugut und Geräte stellt
  • Wie der Wechsel zwischen mehreren Mietern geregelt ist
  • Was bei Urlaub, Krankheit oder Alter gilt

Eine wirksame Klausel beschreibt der Ratgeber Winterdienst-Klausel im Mietvertrag.

Was Sie mit der Zustimmung übernehmen

Mieter mit Schneeschieber vor dem Haus

Wer unterschreibt, übernimmt eine echte Pflicht – mit Haftung. Stürzt jemand, weil Sie nicht geräumt haben, können Sie selbst verantwortlich sein. Urlaub und Krankheit entschuldigen nicht automatisch. Oft müssen Sie dann auf eigene Kosten einen Ersatz organisieren.

Überlegen Sie deshalb gut, ob Sie die Aufgabe wirklich übernehmen können. Die Vor- und Nachteile vergleicht der Ratgeber Selbst, Mieter, Hausmeister oder Dienstleister?

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So antworten Sie auf das Schreiben

  • Mietvertrag heraussuchen und nach einer Winterdienst-Regel suchen
  • Hausordnung prüfen, die bei Vertragsschluss gültig war
  • Schriftlich antworten: keine Zustimmung zur Übertragung
  • Kopie des Schreibens und Ihrer Antwort aufbewahren
  • Bei Streit: Mieterverein oder Anwalt fragen

Wichtig ist der Ton. Eine sachliche Antwort hält das Verhältnis zum Vermieter gut. Oft ist ihm gar nicht bewusst, dass er Ihre Zustimmung braucht. Wer räumen muss, wenn nichts geregelt ist, erklärt die Seite Wer muss räumen: Mieter oder Vermieter?

Tipp für Vermieter

Wer als Vermieter ein Mietshaus mit alten Verträgen ohne Winterdienstregel hat, fährt mit einem Dienstleister meist besser. Den dürfen Sie jederzeit beauftragen. Die Kosten können Sie umlegen, wenn der Mietvertrag die Umlage der Betriebskosten vorsieht. Mehr dazu unter Darf der Vermieter einen Winterdienst beauftragen und umlegen?

Der Winterdienst von GOTTSCHLING Immobilien kostet 39 Euro netto je laufendem Meter pro Saison, bei 15 Metern also 585 Euro netto. Streugut und Anfahrt sind inklusive. Keine Zustimmungsrunde bei den Mietern, keine Lücken durch Urlaub. Die Kosten legen Sie als Betriebskosten um, wenn der Mietvertrag das vorsieht.

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Häufige Fragen

Darf der Vermieter mir den Winterdienst einfach übertragen?

Nein. Ohne Regelung im Mietvertrag braucht er Ihre Zustimmung zu einer Vertragsänderung.

Reicht ein Aushang im Treppenhaus?

Nein. Das OLG Hamm hat einen verteilten Schneeplan ohne Vereinbarung nicht als wirksame Übertragung angesehen.

Was passiert, wenn ich nicht zustimme?

Dann bleibt die Pflicht beim Vermieter. Er kann einen Dienst beauftragen und die Kosten umlegen, wenn Ihr Vertrag das vorsieht.

Kann ich einer Übertragung später doch noch zustimmen?

Ja. Eine Vertragsänderung ist jederzeit möglich, wenn beide Seiten einverstanden sind. Regeln Sie Flächen, Zeiten und Vertretung dann schriftlich.

Fazit

Den Winterdienst nachträglich übertragen kann der Vermieter nur mit Ihrer Unterschrift. Einseitig oder per Hausordnung überträgt der Vermieter Ihnen die Pflicht in der Regel nicht. Vermieter lösen das Problem einfacher mit einem Dienst. Weitere Antworten rund um Mieter und Räumpflicht finden Sie unter Fragen zum Winterdienst. Berechnen Sie jetzt den Festpreis für Ihr Haus.