Es ist der erste Frostmorgen. Sie schauen aus dem Fenster und denken: Wo war noch mal das Streugut? Ist der Schieber heil? Und wer räumt eigentlich nächste Woche, wenn Sie im Urlaub sind? Wer diese Fragen im Oktober klärt, schläft im Januar besser.
Diese Checkliste Winterdienst hilft Eigentümern in Essen in vier Schritten: Flächen erfassen und messen, Zuständigkeit und Vertretung festlegen, Streugut und Geräte besorgen oder einen Vertrag abschließen und schließlich Dokumentation und Versicherung prüfen. Arbeiten Sie die Punkte vor dem 1. November ab. Dann sind Sie vom ersten glatten Morgen an vorbereitet.

Warum eine Checkliste für den Winterdienst wichtig ist
In Essen müssen Eigentümer den Gehweg vor ihrem Grundstück räumen und streuen. Das gilt auch an großen Straßen, deren Fahrbahn die Stadt räumt. So steht es in der Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung der Stadt Essen. Wer das versäumt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 500 € bei Fahrlässigkeit und bis zu 1.000 € bei Vorsatz.
Noch teurer wird ein Sturz. Schmerzensgeld, Behandlungskosten, Forderungen der Krankenkasse. Ein Beispiel aus dem Ruhrgebiet: 7.000 € Schmerzensgeld plus weiterer Schaden nach einem Oberschenkelhalsbruch (OLG Hamm, 21.12.2012, I-9 U 38/12). Mit einer guten Vorbereitung senken Sie dieses Risiko deutlich.
So nutzen Sie diese Checkliste Winterdienst
Drucken Sie die Seite aus oder speichern Sie sie auf dem Handy. Gehen Sie die vier Schritte nacheinander durch und haken Sie ab, was erledigt ist. Für die meisten Häuser dauert das einen Nachmittag. Tragen Sie offene Punkte mit Datum in Ihren Kalender ein. So vergessen Sie nichts, auch wenn der Herbst hektisch wird. Wiederholen Sie die Checkliste Winterdienst jedes Jahr im September. Dinge ändern sich: ein neuer Mieter, ein kaputter Schieber, ein anderer Nachbar.
Schritt 1: Flächen erfassen und messen
- Gehweg vor dem Grundstück – entlang der Grundstücksgrenze messen
- Bei Eckgrundstück: zweite Gehwegseite messen
- Kein Gehweg? Dann gilt ein Streifen von 80 cm am Straßenrand
- Zuweg zur Haustür, Treppen und Rampen notieren
- Zufahrt zur Garage oder zum Stellplatz
- Weg zu Mülltonnen und Briefkasten
- Besonderheiten: Bushaltestelle, Hydrant, Gully, Gefälle
Die Breite regelt die Satzung: Gehwege in vorhandener Breite, höchstens 1,20 Meter. Für den Preis beim Dienstleister zählt meist nur die Länge in laufenden Metern. Wie Sie richtig messen, zeigt der Ratgeber Laufende Meter richtig messen.
Schritt 2: Zuständigkeit und Vertretung festlegen
- Wer räumt? Sie selbst, Familie, Mieter, Hausmeister oder Dienstleister?
- Wer vertritt bei Urlaub, Krankheit oder frühem Termin?
- Ist die Vertretung schriftlich abgesprochen?
- Bei Mietern: Steht die Pflicht klar im Mietvertrag?
- Bei einer WEG: Gibt es einen Beschluss zum Winterdienst?
Die Pflicht bleibt bei Ihnen, auch wenn Sie verreist oder krank sind. Alter oder Krankheit befreien nicht automatisch von der Pflicht. Wer niemanden zuverlässig findet, sollte über einen Dienst nachdenken.
Ein häufiger Fehler: Die Nachbarin hat einmal gesagt, sie würde „mal mitmachen“. Das ist keine Vertretung. Wenn sie selbst krank ist oder verreist, räumt niemand. Eine Vertretung muss verbindlich sein und für die ganze Saison gelten. Schreiben Sie Namen und Telefonnummer auf und hängen Sie den Zettel innen an die Haustür.
Übertragen Sie den Winterdienst auf Mieter, reicht ein Zettel im Briefkasten nicht. Gerichte verlangen eine klare Vereinbarung (OLG Hamm, 21.12.2012, I-9 U 38/12). Und Sie müssen kontrollieren, ob geräumt wird.
Schritt 2 in einer Minute erledigt
Übergeben Sie Räumen und Streuen an einen Dienst mit Vertretung. 39 € netto je laufendem Meter pro Saison.
Lieber persönlich? +49 201 45 875 433
Schritt 3: Streugut und Geräte – oder Vertrag
Wenn Sie selbst räumen
- Schneeschieber und Eiskratzer prüfen, Ersatz kaufen
- Abstumpfendes Streugut besorgen: Splitt, Sand oder Granulat
- Kein Salz für den Gehweg – in Essen grundsätzlich verboten
- Streugut trocken und griffbereit lagern
- Stirnlampe und rutschfeste Schuhe bereitlegen
- Besen für das Entfernen des Streuguts nach dem Winter
Wenn Sie einen Dienst beauftragen
- Angebote einholen, auf gleicher Flächenbasis vergleichen
- Fester Saisonpreis oder Einsatzabrechnung?
- Übernahme der Räum- und Streupflicht schriftlich
- Alle Flächen vorab in einer Räumkarte festhalten
- Streugut und Anfahrt im Preis enthalten?
- Zeiten nach Essener Satzung, auch sonn- und feiertags
- Vertrag vor dem 1. November unterschreiben
Was Selbermachen wirklich kostet, zeigt der Ratgeber Was Selbermachen wirklich kostet. Worauf Sie bei der Auswahl achten, steht im Beitrag Winterdienst-Anbieter auswählen.

Streugut: Wie viel brauchen Sie?
Als Faustwert nennen Fachartikel rund 100 bis 150 Gramm Splitt pro Quadratmeter und Streugang. Bei 15 Metern Gehweg und 1,20 Metern Breite sind das 18 Quadratmeter. Rechnen Sie mit 30 Streugängen, kommen Sie auf 50 bis 80 Kilo pro Winter – ohne Zuweg und Treppe. Kaufen Sie früh. Bei der ersten Glättewarnung kann Streugut im Handel knapp werden.

Schritt 4: Dokumentation und Versicherung prüfen
- Selbsträumer: Streubuch anlegen – Datum, Uhrzeit, Wetter, Maßnahme, Name
- Mit Dienst: Einsatzdokumentation vereinbaren und abrufbar machen
- Eigene Haftpflicht prüfen: Selbstnutzer meist Privathaftpflicht, Vermieter Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
- Versicherungsnachweis des Dienstes anfordern
- Unterlagen an einem festen Ort ablegen
Die Dokumentation ist nach einem Sturz Ihr wichtigster Beleg. Eine Vorlage finden Sie im Ratgeber Streubuch führen.
Achtung: Ein Bußgeld zahlt keine Versicherung. Und auch mit Dienstleister bleiben Auswahl und Kontrolle Ihre Aufgabe. Werfen Sie nach Schneefall einen kurzen Blick auf Gehweg und Dokumentation.
Die Checkliste Winterdienst während der Saison
Die Vorbereitung ist das eine. Im Winter selbst helfen diese Gewohnheiten:
- Wetterbericht am Abend prüfen, bei Glättewarnung Wecker stellen
- Werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 8 Uhr fertig sein
- Nach neuem Schneefall oder neuer Glätte tagsüber sofort handeln
- Schnee an den Gehwegrand zur Fahrbahn, nicht auf die Straße
- Gullys und Hydranten freihalten
- Nach Tauwetter Streugut entfernen
Wer mehr zur Saisonvorbereitung am Haus wissen will, liest die Checkliste Herbst: Haus winterfest machen. Weitere Anleitungen bündelt der Winterdienst-Ratgeber. Vermieter finden eine eigene Liste unter Checkliste für Vermieter, Verwalter unter Checkliste für Verwalter.
Die kürzeste Checkliste
Meter eingeben, Preis sehen, beauftragen. Dann ist der Winter erledigt.
Fragen zur Liste? +49 201 45 875 433
Häufige Fragen zur Winterdienst-Checkliste
Was muss ich als Eigentümer vor dem Winter erledigen?
Flächen erfassen, Zuständigkeit und Vertretung klären, Streugut und Geräte besorgen oder einen Dienst beauftragen sowie Dokumentation und Versicherung prüfen.
Wann sollte ich mit der Vorbereitung beginnen?
Im September oder Oktober. Die Saison beginnt in Essen Anfang November, erster Frost ist manchmal schon im Oktober möglich.
Wer räumt, wenn ich im Urlaub bin?
Die Pflicht bleibt bei Ihnen. Sie müssen eine zuverlässige Vertretung organisieren oder einen Dienst für die ganze Saison beauftragen.
Welches Streugut darf ich in Essen verwenden?
Abstumpfende Mittel wie Sand, Splitt oder Granulat. Salz ist auf Gehwegen grundsätzlich verboten.
Brauche ich eine Versicherung?
Ja. Selbstnutzer sind meist über die Privathaftpflicht geschützt, Vermieter brauchen eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.
Fazit
Mit dieser Checkliste Winterdienst sind Sie in vier Schritten vorbereitet: Flächen messen, Zuständigkeit und Vertretung klären, Streugut oder Vertrag, Dokumentation und Versicherung. Wer das vor November erledigt, hat im Winter Ruhe. Der kürzeste Weg ist ein Dienst mit festem Preis. Berechnen Sie jetzt Ihren Saisonpreis.