6:40 Uhr, Garagenhof hinter dem Haus. Ein Mieter will zur Frühschicht. Die Zufahrt liegt unter zehn Zentimetern Schnee. Er ruft Sie an: „Wer räumt das hier eigentlich?“ Und Sie merken: Im Mietvertrag steht dazu kein Wort.
Der Winterdienst auf gemieteten Parkplätzen ist grundsätzlich Sache des Vermieters, wenn nichts anderes vereinbart ist. Das gilt vor allem für gemeinsame Zufahrten, Wege und Garagenhöfe. Den einzelnen Stellplatz räumt in der Praxis meist der Mieter selbst. Klarheit schafft nur eine eindeutige Regel im Vertrag.

Winterdienst auf gemieteten Parkplätzen: Wer ist zuständig?
Sie vermieten nicht nur eine Fläche zum Abstellen. Sie schulden auch, dass der Mieter sein Auto erreichen und nutzen kann. Dazu gehört eine befahrbare Zufahrt. Und ein sicherer Fußweg vom Stellplatz zur Haustür.
Für Flächen, die mehrere Mieter gemeinsam nutzen, liegt die Verkehrssicherungspflicht beim Eigentümer. Das sind etwa Zufahrten, Rangierflächen und Gehwege im Garagenhof. Rutscht dort jemand aus, stellt sich schnell die Haftungsfrage. Details lesen Sie im Ratgeber Mieter stürzt auf dem Hof: Haftet der Vermieter?
| Fläche | Wer räumt ohne Regelung? | Empfehlung |
|---|---|---|
| Öffentlicher Gehweg vor dem Grundstück | Eigentümer (Satzung Essen) | Dienstleister oder klare Übertragung |
| Gemeinsame Zufahrt, Garagenhof | Vermieter | In den Winterdienst-Vertrag aufnehmen |
| Fußweg vom Parkplatz zur Haustür | Vermieter | Gemeinsam mit dem Hauszugang räumen |
| Einzelner Stellplatz, Fläche vor dem Garagentor | in der Praxis meist der Mieter | Im Mietvertrag ausdrücklich festhalten |
Der einzelne Stellplatz: Mieter räumt meist selbst
Den Schnee auf dem eigenen Stellplatz und direkt vor dem eigenen Garagentor schieben die meisten Mieter selbst weg. Das ist üblich und praktisch. Wer morgens losfahren will, will nicht warten.
Verlassen Sie sich aber nicht auf „das ist halt so“. Schreiben Sie es in den Stellplatz- oder Garagenmietvertrag. Dann weiß jeder, wo seine Verantwortung beginnt und endet. Ob Sie vor der eigenen Garage räumen müssen, klärt auch die Frage Muss ich vor meiner Garage Schnee räumen?
Tipp: Beschreiben Sie die Flächen konkret. Zum Beispiel: „Der Mieter räumt seinen Stellplatz Nr. 4. Zufahrt und Fußweg räumt der Vermieter oder ein von ihm beauftragter Dienst.“ Solche klaren Sätze verhindern Streit.
Zufahrt frei, bevor der erste Mieter losfährt
Der Winterdienst von GOTTSCHLING räumt Zufahrten und Garagenhöfe zum festen Saisonpreis. 39 € netto je laufendem Meter.
Lieber persönlich? +49 201 45 875 433
Sonderfall: Stellplätze an Fremde vermietet
Viele Eigentümer vermieten freie Stellplätze an Nachbarn oder Pendler. Diese Mieter wohnen nicht im Haus. Sie kennen keine Hausordnung und keinen Schneeplan. Umso wichtiger ist ein eigener, schriftlicher Stellplatzvertrag mit klarer Winterdienst-Regel.
Denken Sie auch an den Weg zurück zur Straße. Der Stellplatzmieter läuft oft über den Hof oder am Haus entlang. Diesen Weg nutzen auch Ihre Wohnungsmieter. Er gehört damit zu den gemeinsamen Flächen, die Sie sichern müssen.

Garagenhöfe brauchen eine klare Regel
Garagenhöfe sind in Essen weit verbreitet. Oft liegen zehn oder zwanzig Garagen an einer langen Zufahrt. Jeder Mieter denkt: Das macht bestimmt ein anderer. Am Ende räumt niemand.
Das ist gefährlich. Auf festgefahrenem Schnee wird es schnell spiegelglatt. Fußgänger, die zwischen den Autos laufen, sind besonders gefährdet. Eine reine Übertragung auf alle Garagenmieter funktioniert selten. Es fehlen Plan, Vertretung und Kontrolle. Und wer seine Garage nur am Wochenende nutzt, bemerkt den Schnee unter der Woche gar nicht. Ein fester Dienst, der die ganze Zufahrt übernimmt, löst dieses Problem auf einen Schlag.
- Legen Sie fest, wer die Zufahrt räumt – eine Person oder ein Dienst.
- Regeln Sie Vertretung bei Urlaub und Krankheit.
- Halten Sie einen Platz für den Schnee frei, der nicht auf den Gehweg geschoben wird.
- Sorgen Sie für abstumpfendes Streugut vor Ort.
- Kontrollieren Sie stichprobenartig und notieren Sie das.
Wichtig für Essen: Schnee von Privatgrundstücken darf nicht auf den Gehweg oder die Fahrbahn geschafft werden. So steht es in der Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung. Planen Sie daher einen Lagerplatz auf dem Grundstück ein. Mehr zu diesem Objekttyp finden Sie auf der Seite Winterdienst für Garagenhöfe in Essen.

Übertragung auf Mieter: Was im Vertrag stehen muss
Sie können den Winterdienst auf Stellplatz- und Garagenmieter übertragen. Die Vereinbarung muss aber klar und eindeutig sein. Ein Zettel am Garagentor genügt nicht. Die Gerichte verlangen eine echte Vereinbarung. Ein bloß verteilter Plan ist keine wirksame Übertragung (OLG Hamm, Urteil vom 21.12.2012, I-9 U 38/12).
Selbst dann bleibt bei Ihnen die Kontrollpflicht. Wie eine saubere Übertragung aussieht, zeigt der Ratgeber Räumpflicht auf Mieter übertragen. Wer neu vermietet, regelt es am besten gleich richtig: Winterdienst bei Neuvermietung.
Kosten und Umlage auf die Mieter
Beauftragen Sie einen Dienst, können Sie die Kosten als Betriebskosten umlegen (§ 2 BetrKV). Voraussetzung: Der Mietvertrag sieht die Umlage vor. Bei reinen Garagen- oder Stellplatzverträgen muss das dort ausdrücklich stehen. Geräte wie Schneeschieber oder Schneefräse zählen als Anschaffung und sind nicht umlagefähig.
Der Winterdienst von GOTTSCHLING Immobilien rechnet nach laufenden Metern der zu räumenden Fläche ab. Dazu zählen Gehweg, Garagenzufahrt, Garagenhof und Parkplatzstreifen. Welche Flächen dazugehören, zeichnen Sie vorab auf einer Räumkarte ein. Der Preis beträgt 39 € netto je Meter pro Saison, zzgl. 19 % USt. Streugut und Anfahrt sind inklusive.
| Beispiel | Meter | Netto pro Saison | Brutto pro Saison |
|---|---|---|---|
| Stellplatzreihe am Haus | 10 m | 390 € | 464,10 € |
| Zufahrt zum Garagenhof | 25 m | 975 € | 1.160,25 € |
| Gehweg plus Zufahrt | 30 m | 1.170 € | 1.392,30 € |
Teilen Sie die 25 Meter Zufahrt auf zehn Garagen auf, bleiben pro Mieter unter 120 € brutto für die ganze Saison. Egal ob es fünfmal oder fünfzigmal schneit. Kommt es zu Beschwerden über Glätte, hilft der Ratgeber Glatter Hauszugang und Mietminderung.
Garagenhof und Stellplätze zum Festpreis
Messen Sie die Zufahrt aus, geben Sie die Meter ein und erhalten Sie Ihren Saisonpreis sofort.
Fragen zum Aufmaß? +49 201 45 875 433
Häufige Fragen zum Winterdienst auf gemieteten Parkplätzen
Muss der Vermieter den Parkplatz räumen?
Gemeinsame Zufahrten und Wege muss der Vermieter räumen oder räumen lassen, wenn nichts anderes vereinbart ist. Mehr dazu in der Frage Muss der Vermieter den Parkplatz räumen?
Muss ich meinen gemieteten Stellplatz selbst freischaufeln?
In der Praxis räumen Mieter ihren eigenen Stellplatz meist selbst. Eindeutig ist es nur, wenn es im Vertrag steht.
Wohin mit dem Schnee aus dem Garagenhof?
Auf dem Grundstück lagern. Die Essener Satzung verbietet, Schnee von Privatgrundstücken auf Gehweg oder Fahrbahn zu schaffen.
Darf ich im Garagenhof Salz streuen?
Auf öffentlichen Gehwegen ist Salz in Essen grundsätzlich verboten. Auf dem Hof sind abstumpfende Mittel wie Splitt oder Granulat die schonende Wahl.
Kann ich die Winterdienstkosten auf Garagenmieter umlegen?
Ja, wenn der Vertrag die Umlage der Betriebskosten vorsieht. Anschaffungen wie Geräte sind nicht umlagefähig.
Fazit
Beim gemieteten Parkplatz ist der Winterdienst für Zufahrten und gemeinsame Wege Sache des Vermieters. Den einzelnen Stellplatz räumt meist der Mieter – sicher ist das nur mit klarer Regel im Vertrag. Garagenhöfe brauchen eine verantwortliche Stelle statt vieler Zuständiger. Mit einem Festpreis pro Meter bleibt das für alle kalkulierbar. Berechnen Sie jetzt den Preis für Ihre Zufahrt.
Die Regeln zum Schneelagern stehen in der Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung der Stadt Essen. Weitere Themen für Vermieter finden Sie im Winterdienst-Ratgeber. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.