Winterdienst Essen-Leithe: Lösung für WEG und Siedlungshaus

Oben im Isinger Feld: lange Gehwege, viele Zugänge, viele Eigentümer. Unten in der Siedlung: ein kurzer Gehweg vor dem eigenen Haus. Die Frage im Herbst ist überall dieselbe: Wer räumt diesen Winter? In mancher Eigentümergemeinschaft heißt die Antwort per Mehrheitsbeschluss „jeder mal eine Woche“. Das Problem: So ein Beschluss ist nichtig.

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine Mehrheit die Wohnungseigentümer nicht zum Schneeschippen im Wechsel verpflichten kann (BGH, 09.03.2012, V ZR 161/11). Der Winterdienst Essen-Leithe von GOTTSCHLING ist die saubere Lösung: Räumen und Streuen für 39 € netto je laufendem Meter und Saison, dokumentiert und über das Hausgeld abrechenbar. Das gilt in ganz Leithe, Postleitzahl 45307.

Winterdienst Essen-Leithe: Park mit Bergahorn im Winter
Foto: Yvonne Bentele, CC BY-SA 3.0, via Wikimedia Commons

Leithe: Siedlungen und Hochhäuser im Essener Osten

Leithe liegt ganz im Osten Essens, an der Grenze zu Bochum-Wattenscheid. Der Stadtteil hat zwei Gesichter. Da sind die Bergarbeitersiedlungen Wackenberg, Sulzbachtal, Pleskengarten, Tiemansleithe und Volksgartenweg. Und da ist die Hochhaus-Siedlung Isinger Feld mit rund 4.000 Einwohnern. Das Gewerbegebiet Adlerstraße liegt auf früherem Zechengelände.

Gibt es in einer Anlage Eigentumswohnungen, ist die Wohnungseigentümergemeinschaft für den Winterdienst zuständig. Für sie gelten eigene Regeln.

Wer in der WEG für den Winterdienst zuständig ist

Die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums liegt bei der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (§ 18 WEG). Sie nimmt auch die Pflichten wahr, die sonst die einzelnen Eigentümer hätten (§ 9a WEG). Dazu gehört in der Regel die Verkehrssicherung auf Gehwegen und Zugängen. Die Gemeinschaft muss also dafür sorgen, dass geräumt und gestreut wird.

  • Kein Reihum-Zwang: Ein Mehrheitsbeschluss, der Eigentümer zum Selbsträumen verpflichtet, ist nichtig.
  • Dienst beauftragen: Die Gemeinschaft kann einen Fachdienst beauftragen und die Kosten über das Hausgeld verteilen.
  • Kontrollieren: Auch ein beauftragter Dienst muss überwacht werden. Bloßes Reagieren auf Beschwerden reicht nicht.
  • Vermietende Eigentümer: Sie haften ihren Mietern auch für Fehler des beauftragten Dienstes (BGH, 06.08.2025, VIII ZR 250/23).

Wie ein sauberer Beschluss aussieht, erklärt der Ratgeber WEG-Beschluss zum Winterdienst. Alle Vorteile für Gemeinschaften finden Sie auf der Seite Winterdienst für Wohnungseigentümergemeinschaften.

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Ein warnendes Beispiel: der 82-jährige Hausmeister

Eine Eigentümergemeinschaft in Niedersachsen hatte einen 82 Jahre alten Hausmeister mit dem Winterdienst beauftragt. Wegen eines Rohrbruchs in seinem eigenen Haus räumte er an einem Morgen nicht. Eine Frau stürzte. Die Gemeinschaft haftete zu 60 %, die Frau trug 40 % selbst. Die Sozialversicherung holte sich 16.961,53 € zurück (OLG Oldenburg, 13.02.2014, 1 U 77/13).

Achtung: Das Gericht verlangte eine „engmaschige“ Kontrolle. Wer einen Dienst beauftragt, muss prüfen, ob er zuverlässig arbeitet. Ohne Einsatznachweise ist diese Kontrolle kaum möglich.

Einsatzdokumentation des Winterdienstes auf einem Tablet

Genau hier hilft der Winterdienst Essen-Leithe. Jeder Einsatz wird mit Datum und Uhrzeit dokumentiert. So können Verwalter und Beirat nachvollziehen, wann geräumt wurde. Die Arbeit liegt beim Dienst, der Beleg bei Ihnen.

Winterdienst Essen-Leithe: Preise für Anlagen und Häuser

Große Anlagen haben lange Gehwege, Zuwege und Parkplatzstreifen. Der Preis bleibt einfach: 39 € netto je laufendem Meter und Saison.

Objekt Netto pro Saison Brutto pro Saison
Siedlungshaus, 12 m 468 € 556,92 €
Wohnanlage, 40 m 1.560 € 1.856,40 €
Hochhausanlage mit Zuwegen, 80 m 3.120 € 3.712,80 €

In der WEG werden die Kosten nach dem vereinbarten Schlüssel über das Hausgeld verteilt. Selbstnutzende Eigentümer können ihren Anteil an den Arbeitskosten nach § 35a EStG ansetzen, wenn die Jahresabrechnung ihn ausweist. Vermietende Eigentümer legen ihn als Betriebskosten auf ihre Mieter um.

Was der Verwalter tun muss – und was nicht

Viele Eigentümer glauben, mit der Hausverwaltung sei der Winterdienst automatisch geregelt. Das stimmt nur zum Teil. Der Verwalter muss Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung treffen (§ 27 WEG). Für den Winterdienst selbst haftet er nach bisheriger Rechtsprechung nur, soweit ihm die Organisation übertragen wurde (AG Bocholt, 10.10.2011, 4 C 31/11).

Umgekehrt gilt: Eine Hausverwaltung allein ist noch keine Kontrolle. Im Fall vor dem OLG Hamm konnte die Verwaltung keine Kontrollen belegen, die Eigentümer hafteten (21.12.2012, I-9 U 38/12). Klare Zuständigkeiten sind deshalb wichtig. Am besten regelt ein Beschluss, wer den Dienst beauftragt, wer die Einsatznachweise prüft und wie die Kosten verteilt werden. Mehr dazu im Ratgeber Verwalter und Winterdienst.

Die Siedlungshäuser in Leithe

In den Bergarbeitersiedlungen ist die Lage anders. Wer hier ein Haus besitzt, ist selbst verantwortlich. Der Gehweg ist oft kurz. Für ihn gilt dieselbe Pflicht wie für die große Anlage: volle Gehwegbreite bis 1,20 Meter, Schnee aus der Nacht werktags bis 7 Uhr weg, sonn- und feiertags bis 8 Uhr, Streuen ohne Salz. So steht es in der Satzung der Stadt Essen. Einen Mindestpreis gibt es nicht, und ein Hausmeisterservice für das ganze Jahr ist nicht nötig.

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Nachbarn von Leithe

Winterdienst in Essen-Leithe: Fachwerkhaus
Foto: Wiki05, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons

Leithe grenzt an Kray, Steele und Freisenbruch, dazu an Bochum und Gelsenkirchen. Alle Stadtteile des Bezirks finden Sie beim Stadtbezirk VII Steele/Kray. Für Verwalter lohnt sich ein Blick auf die Seite Winterdienst für Hausverwaltungen. Die Gesamtübersicht steht in der Übersicht aller Essener Stadtteile.

Häufige Fragen zum Winterdienst Essen-Leithe

Darf die WEG beschließen, dass jeder Eigentümer reihum räumt?

Nein. Der BGH hat einen solchen Mehrheitsbeschluss für nichtig erklärt (09.03.2012, V ZR 161/11). Die Gemeinschaft kann aber einen Dienst beauftragen.

Wer haftet in der WEG, wenn jemand stürzt?

Die Verkehrssicherungspflicht für das Gemeinschaftseigentum liegt bei der Gemeinschaft. Hat sie einen Dienst beauftragt, muss sie ihn kontrollieren.

Was kostet der Winterdienst für 40 Meter?

40 Meter kosten 1.560 € netto für die ganze Saison, also 1.856,40 € brutto.

Können Eigentümer den Winterdienst steuerlich absetzen?

Selbstnutzer ja, über § 35a EStG. Der Anteil an den Arbeitskosten muss aus der Jahresabrechnung oder einer Bescheinigung des Verwalters hervorgehen.

Haftet der Verwalter, wenn nicht geräumt wurde?

Nur soweit ihm die Organisation des Winterdienstes übertragen wurde. Die Grundpflicht bleibt bei der Gemeinschaft.

Bekommt der Verwalter einen Nachweis über die Einsätze?

Ja. Jeder Einsatz wird mit Datum und Uhrzeit dokumentiert. So lässt sich die Kontrolle leicht belegen.

Fazit

In Leithe treffen kleine Siedlungshäuser und große Wohnanlagen aufeinander. Für beide gilt dieselbe Räumpflicht. Wer in der WEG auf Reihum-Dienste setzt, handelt rechtlich unsicher. Der Winterdienst Essen-Leithe von GOTTSCHLING räumt zum Festpreis und liefert die Nachweise für die Kontrolle. Fordern Sie jetzt Ihr kostenloses Angebot an.