Frau Petersen, 84, will zum Mittagstisch im Gemeinschaftsraum. Es sind nur 40 Meter über den Innenhof. Sie steht mit ihrem Rollator an der Haustür, sieht den glänzenden Weg und dreht wieder um. Heute gibt es Brot in der Wohnung. Und Einsamkeit statt Gesellschaft.
Ein Winterdienst für betreutes Wohnen sorgt dafür, dass solche Tage nicht vorkommen. Die Bewohner können nicht selbst räumen – das ist ja gerade der Sinn der Wohnform. Der Winterdienst von GOTTSCHLING Immobilien räumt und streut Gehweg, Zuwege, Innenhof und die Wege zu Gemeinschaftsräumen nach Essener Satzung. Die Wege werden so geräumt, dass Rollator und Rollstuhl durchkommen. Gestreut wird salzfrei. Der Preis ist fest – 39 € netto je laufendem Meter und Saison – und lässt sich über die Nebenkosten umlegen.

Warum betreutes Wohnen einen eigenen Winterdienst braucht
In einer normalen Wohnanlage können notfalls Mieter mit anpacken. Im betreuten Wohnen ist das keine Option. Die Bewohner sind älter, oft gehbehindert, manche leben mit Pflegegrad. Genau sie dürfen nicht mit der Schaufel auf Eis stehen. Und genau sie sind auf sichere Wege angewiesen:
- Zum Gemeinschaftsraum – für Mittagstisch, Sport und Nachbarschaft.
- Zum Briefkasten und zu den Mülltonnen – kleine Wege, die Selbstständigkeit bedeuten.
- Zur Haltestelle und zum Einkauf – über den öffentlichen Gehweg.
- Für Pflegedienst, Hausnotruf und Rettungsdienst – zu jeder Tageszeit.
Ein Bewohner, der sich im Winter nicht mehr vor die Tür traut, verliert Kontakte und Bewegung. Ein Bewohner, der stürzt, verliert im schlimmsten Fall seine Selbstständigkeit. Wie schwer Schneeräumen im Alter fällt, beschreibt der Ratgeber Schnee räumen im Alter.
Wer räumen muss: Betreiber, Eigentümer, Gemeinschaft
Den öffentlichen Gehweg muss nach der Essener Satzung der Grundstückseigentümer räumen. Im betreuten Wohnen gibt es unterschiedliche Modelle:
- Mietmodell: Der Eigentümer vermietet die Wohnungen, ein Träger bietet Betreuung. Der Eigentümer ist für den Winterdienst verantwortlich und kann die Kosten als Betriebskosten umlegen.
- Eigentumsmodell: Die Wohnungen gehören einzelnen Eigentümern in einer WEG. Zuständig ist die Gemeinschaft. Mehr dazu auf der Seite Winterdienst für WEGs.
- Betreiber mit eigenem Gebäude: Er trägt die Pflicht selbst.
Die Arbeit auf Bewohner zu übertragen, scheidet praktisch aus. Wer älteren Mietern nur einen Räumplan in den Briefkasten wirft, hat die Pflicht nicht wirksam übertragen. In einem solchen Fall mussten die Eigentümer 7.000 Euro Schmerzensgeld plus weiteren Schaden an eine gestürzte Mieterin zahlen (OLG Hamm, 21.12.2012, I-9 U 38/12).
Sichere Wege für Ihre Bewohner
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Winterdienst für betreutes Wohnen: Das ist enthalten
- Öffentlicher Gehweg nach Essener Satzung, bis 1,20 m breit, nach nächtlichem Schnee werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 8 Uhr.
- Rollatortaugliche Räumbreite auf Zuwegen und im Innenhof – so vereinbart, dass Rollator und Rollstuhl sicher durchpassen.
- Wege zu Gemeinschaftsräumen, Briefkästen und Mülltonnen.
- Eingänge, Rampen und Stufen – die kritischsten Stellen.
- Salzfreies Streuen – schont Pflanzen und Bodenbeläge.
- Nachräumen nach erneutem Schneefall.
- Einsatzdokumentation mit Datum und Uhrzeit.
Welche Flächen auf dem Grundstück gesichert werden müssen, erklärt der Ratgeber Innenhof, Hinterhof, Zuweg. Tipps zu rollatortauglichen Wegen gibt der Ratgeber Barrierefreier Zugang im Winter.
Rechenbeispiel: Anlage mit 20 Wohnungen
Eine Wohnanlage mit 20 Meter Gehweg an der Straße, 15 Meter Zuweg durch den Innenhof und 10 Meter Weg zum Gemeinschaftshaus:
| Posten | Betrag |
|---|---|
| 45 m × 39 € netto, ganze Saison | 1.755 € netto |
| inkl. 19 % USt | 2.088,45 € brutto |
| Anteil je Wohnung bei 20 gleich großen Wohnungen | 104,42 € pro Saison |
| umgerechnet auf 12 Monate Nebenkosten | rund 8,70 € pro Wohnung und Monat |
Der Betrag gilt für die ganze Saison, egal wie oft geräumt wird. Ohne andere Vereinbarung erfolgt die Verteilung nach Wohnfläche.

Umlage in die Nebenkosten – und ein Steuervorteil für Bewohner
Die Kosten eines Winterdienstes sind Betriebskosten (§ 2 BetrKV, in der Praxis meist Nr. 8). Sie können sie umlegen, wenn der Mietvertrag die Umlage vorsieht. Eine Saisonpauschale ist auch in einem schneearmen Winter umlagefähig, weil die Bereitschaft bezahlt wird. Die Schritte erklärt der Ratgeber Winterdienst auf Mieter umlegen.
Für viele Bewohner gibt es einen Bonus: Wer Einkommensteuer zahlt, kann den Anteil an den Arbeitskosten als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG geltend machen – 20 % davon mindern direkt die Steuer. Dafür muss der Betrag in der Nebenkostenabrechnung ausgewiesen oder bescheinigt sein. Mehr dazu im Ratgeber § 35a für Mieter.
Achtung: Auch mit Dienstleister haften Vermieter ihren Mietern gegenüber für dessen Fehler (BGH, 06.08.2025, VIII ZR 250/23). Gegenüber den Mietern bleiben Sie Ansprechpartner, können sich aber an den versicherten Winterdienst halten. Gerade im betreuten Wohnen, wo Stürze besonders schwer wiegen, zählen Zuverlässigkeit und Nachweise. Das Bußgeld der Stadt – bis 500 Euro bei Fahrlässigkeit, bis 1.000 Euro bei Vorsatz – zahlt keine Versicherung.
Was Bewohner und Angehörige spüren
Ein zuverlässiger Winterdienst ist für Bewohner kaum sichtbar – und genau das ist gut. Sie gehen morgens raus, und der Weg ist frei. Angehörige müssen nicht mehr anrufen, ob jemand gestreut hat. Das Betreuungspersonal muss nicht zur Schaufel greifen. Und in Gesprächen mit Interessenten können Sie sagen: Auch im Winter sind hier alle Wege sicher. Mit dem Pluspaket sind Ihre Wege in der ersten Tour dabei. Im Frühjahr wird zudem das Streugut entfernt – liegender Splitt ist für Rollatoren eine Stolperfalle.
Das Räumen liegt dann in den Händen eines Teams, und jeder Einsatz wird festgehalten. Die Kontrolle bleibt rechtlich bei Ihnen. Mit dokumentierten Einsätzen ist sie einfach und schnell erledigt.

So starten Sie zur neuen Saison
- Wege ablaufen: Welche Strecken nutzen Bewohner, Personal und Besucher wirklich? Oft sind es mehr als gedacht, etwa der Weg zur Bank im Garten oder zum Fahrradraum.
- Meter notieren: Gehweg, Zuwege, Innenhof, Wege zu Gemeinschaftsraum, Briefkästen und Mülltonnen. Daraus entsteht vor Saisonstart Ihre Räumkarte.
- Preis berechnen: Meter im Online-Rechner eingeben, Angebot als PDF erhalten.
- Bewohner informieren: Ein kurzer Aushang nimmt Sorgen – und beantwortet die Frage, wer jetzt räumt.
- Kontrolle einplanen: Die Einsatzdokumentation ablegen und nach Schneefall kurz einen Blick auf die Wege werfen.
Verwandte Einrichtungen
Für stationäre Einrichtungen mit Rettungsdienst-Zufahrten und Schichtbetrieb gibt es die Seite Winterdienst für Pflegeheime. Ältere Eigentümer im eigenen Haus finden Informationen auf der Seite Winterdienst für Senioren. Die Pflichten nach Satzung stehen in der Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung der Stadt Essen.
Ein Winter, in dem niemand drinnen bleiben muss
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Häufige Fragen zum Winterdienst im betreuten Wohnen
Müssen Bewohner im betreuten Wohnen selbst Schnee räumen?
In der Praxis nicht. Verantwortlich ist der Eigentümer oder die Gemeinschaft. Eine Übertragung auf ältere Bewohner ist rechtlich heikel und praktisch kaum umsetzbar.
Wie breit räumt der Winterdienst für betreutes Wohnen?
Der öffentliche Gehweg in voller Breite bis 1,20 m. Auf Zuwegen und im Innenhof wird die Breite so vereinbart, dass Rollator und Rollstuhl sicher durchpassen.
Kann der Winterdienst über die Nebenkosten abgerechnet werden?
Ja, als Betriebskosten, wenn der Mietvertrag die Umlage vorsieht. Die Saisonpauschale ist auch ohne viel Schnee umlagefähig.
Was kostet der Winterdienst für eine Anlage?
39 € netto je laufendem Meter und Saison. Für 45 Meter sind das 1.755 € netto oder 2.088,45 € brutto – bei 20 Wohnungen rund 104 € je Wohnung.
Werden auch die Wege zum Gemeinschaftsraum geräumt?
Ja, wenn Sie sie angeben. Gerade diese Wege sind für die Bewohner wichtig, damit sie auch im Winter am Gemeinschaftsleben teilnehmen können.
Fazit
Im betreuten Wohnen können die Bewohner nicht selbst räumen – und brauchen sichere Wege mehr als andere. Ein Winterdienst für betreutes Wohnen – mit rollatortauglicher Räumbreite, salzfreiem Streuen und Festpreis – sichert Gehweg, Innenhof und Gemeinschaftswege. Die Kosten lassen sich umlegen, und Bewohner können sogar Steuern sparen. Fordern Sie jetzt Ihr kostenloses Angebot an.