Eisflächen durch Fallrohr und Tropfwasser verhindern

Jeden Frostmorgen dasselbe Bild: Der Gehweg ist trocken, nur an einer Stelle glänzt ein Streifen Eis. Er beginnt genau unter dem Fallrohr Ihres Hauses und zieht sich quer über den Weg bis zum Bordstein.

Glatteis durch Fallrohr ist ein Klassiker im Winter. Läuft Regen- oder Schmelzwasser aus dem Fallrohr über den Weg, gefriert es bei Frost zu einer Eisfläche. Und zwar an Tagen, an denen sonst alles trocken ist. Prüfen Sie deshalb, ob das Rohr in den Kanal entwässert. Solange das nicht gelöst ist, streuen Sie diese Stelle gezielt. Denn eine Gefahr, die Sie kennen, sollten Sie auch beseitigen.

Glatteis durch Fallrohr – Eisfläche durch Tropfwasser auf dem Gehweg

Glatteis durch Fallrohr: Wie die Eisfläche entsteht

Tagsüber taut der Schnee auf dem Dach. Das Wasser läuft in die Rinne und durch das Fallrohr nach unten. Endet das Rohr über dem Boden oder in einem offenen Wasserspeier, fließt das Wasser über Zuweg und Gehweg. Am Abend sinkt die Temperatur. Das Wasser gefriert. Am Morgen liegt eine glatte Eisschicht quer über dem Weg. Dieser Frost-Tau-Wechsel wiederholt sich oft tagelang.

Im Alltag sagt man Glatteis dazu. Der Deutsche Wetterdienst nennt diese Art Glätte Eisglätte oder überfrierende Nässe. Sie gilt als besonders tückisch, weil man nicht damit rechnet. Mehr zu allen Glättearten im Ratgeber Die 6 gefährlichsten Arten von Glätte.

Typische Stellen am Haus

  • Fallrohre, die in einem offenen Speier über dem Gehweg enden,
  • Rinnen, die über den Zuweg zur Straße führen,
  • undichte Dachrinnen, die auf den Eingang tropfen,
  • Vordächer ohne Rinne, von denen Schmelzwasser fällt,
  • verstopfte Rinnen, deren Wasser überläuft,
  • Abtauwasser von Wärmepumpen und Klimageräten (siehe Lexikon: Kondensat-Glätte).

Ähnlich gefährlich ist Tropfwasser am Hauseingang. Tipps dazu finden Sie im Ratgeber Hauseingang winterfest machen. Und die moderne Variante des Problems beschreibt der Beitrag Glatteis durch Wärmepumpe.

Die Stelle unterm Fallrohr gehört in den Plan

Tragen Sie solche Sonderstellen in die Räumkarte ein. Dann können sie bei jedem Einsatz mit kontrolliert werden.

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Warum Sie hier handeln sollten: die Haftungsfrage

Nach § 823 BGB haftet, wer fahrlässig die Gesundheit eines anderen verletzt. Wer ein Haus hat, trägt die Verkehrssicherungspflicht für die Gefahren, die davon ausgehen. Ein Fallrohr, das Wasser über den Gehweg leitet, ist so eine Gefahrenquelle.

Die Gerichte sagen zwar: Einzelne Glättestellen lösen normalerweise keine allgemeine Streupflicht aus (BGH, 12.06.2012, VI ZR 138/11; BGH, 14.02.2017, VI ZR 254/16). Diese Urteile betreffen aber natürliche Glätte. Ob ein Gericht eine Eisfläche, die regelmäßig vom eigenen Fallrohr kommt, genauso beurteilt, hängt vom Einzelfall ab. Mehr zu dieser Unterscheidung lesen Sie im Lexikon unter Einzelglätte.

Achtung: Wer weiß, dass jeden Frostmorgen unter dem Fallrohr eine Eisfläche liegt, kennt die Gefahr. Nach einem Sturz ist es schwer zu erklären, warum nichts geschehen ist. Beseitigen Sie die Ursache – und streuen Sie bis dahin.

5 Wege gegen die Eisfläche

  1. Ableitung prüfen: Endet das Fallrohr im Kanal oder frei über dem Boden? Ein Blick genügt.
  2. An die Entwässerung anschließen: Ein Dachdecker oder Installateur kann das Rohr in den Kanal führen. Das ist die dauerhafte Lösung.
  3. Rinne abdecken oder umleiten: Offene Rinnen über den Weg können abgedeckt oder so geführt werden, dass das Wasser nicht über die Gehfläche läuft.
  4. Dachrinne reinigen: Laub im Herbst entfernen, damit nichts überläuft.
  5. Gezielt streuen: Bis zur Reparatur die Stelle an jedem Frostmorgen und bei Tauwetter am Abend abstumpfend streuen.

Für den öffentlichen Gehweg gilt: Bauliche Änderungen dort brauchen oft eine Abstimmung mit der Stadt. Auf Ihrem Grundstück entscheiden Sie selbst. Lassen Sie sich beraten, bevor Sie Leitungen verlegen.

Gezieltes Streuen der Eisfläche unter dem Fallrohr auf dem Gehweg

Gullys und Abläufe frei halten

Damit Schmelzwasser abfließen kann, müssen Abläufe frei sein. Die Essener Satzung verlangt in § 4 Abs. 7 ausdrücklich, dass Einläufe in Entwässerungsanlagen von Schnee und Eis frei gehalten werden. Das gilt auch für den Gully vor Ihrem Haus.

Ist der Gully zugeschneit, steht das Wasser auf dem Gehweg. Nachts friert es. Die nächste Eisfläche ist da. Halten Sie den Ablauf deshalb beim Räumen immer frei. Mehr im Lexikon unter Straßenablauf (Gully). Den Wortlaut der Regel finden Sie in der Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung der Stadt Essen.

Mieter und Hausverwaltung informieren

Im Mehrfamilienhaus sehen Mieter die Eisfläche oft zuerst. Bitten Sie darum, dass solche Stellen gemeldet werden. Ein kurzer Aushang reicht: „Bitte melden Sie Eisflächen an Fallrohren und Rinnen sofort.“ So erfahren Sie früh davon und können handeln.

Ist eine Hausverwaltung beauftragt, gehört die Stelle in deren Mängelliste. Aber Vorsicht: Die Beauftragung einer Verwaltung allein ersetzt Ihre eigene Kontrolle nicht. Das hat das OLG Hamm klargestellt (21.12.2012, I-9 U 38/12).

Besonders kritisch: Gefälle

Läuft Wasser einen abschüssigen Weg hinunter, verteilt es sich auf eine lange Strecke. Die Eisfläche wird größer. Auf einem Gefälle ist ein Sturz zudem wahrscheinlicher. Wer am Hang wohnt, sollte Fallrohre und Rinnen besonders genau prüfen. Tipps für solche Lagen finden Sie im Ratgeber Grundstück in Hanglage.

Die Stelle in den Winterdienst aufnehmen

Egal, wer bei Ihnen räumt: Die Stelle unter dem Fallrohr muss bekannt sein. Schreiben Sie sie in den Räumplan für Mieter oder in die Leistungsbeschreibung für den Dienstleister. Beschreiben Sie genau, wo sie liegt. Und vereinbaren Sie, dass sie an jedem Frostmorgen kontrolliert wird – auch wenn es nicht geschneit hat.

Beim Winterdienst von GOTTSCHLING gilt ein fester Saisonpreis: 39 € netto je laufendem Meter. Streuen an Frosttagen ohne Schnee gehört dazu, ebenso Nachstreuen bei neuer Glätte. Das Streugut ist inklusive. Für 20 Meter Gehweg sind das 780 € netto oder 928,20 € brutto für die ganze Saison.

Mehrfamilienhaus mit Fallrohren an der Fassade im Winter

Auch die Eisfläche ohne Schnee

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Häufige Fragen: Glatteis durch Fallrohr

Warum ist unter meinem Fallrohr immer Eis?

Weil Regen- oder Schmelzwasser aus dem Rohr über den Weg läuft und bei Frost gefriert. Das passiert auch an Tagen, an denen es nicht geregnet hat, wenn Schnee auf dem Dach taut.

Darf ein Fallrohr auf den Gehweg entwässern?

Klären Sie das mit einem Fachbetrieb und gegebenenfalls mit der Stadt. Sicher ist: Läuft Wasser über den Gehweg und gefriert, entsteht eine Gefahrenstelle, für die Sie verantwortlich sein können.

Hafte ich für Eis vom eigenen Fallrohr?

Das hängt vom Einzelfall ab. Wer eine bekannte Gefahrenquelle nicht beseitigt oder sichert, hat nach einem Sturz einen schweren Stand. Beseitigen Sie die Ursache und streuen Sie bis dahin.

Was mache ich kurzfristig gegen das Eis?

Streuen Sie die Stelle an jedem Frostmorgen abstumpfend. Kontrollieren Sie bei Tauwetter auch abends. Salz ist auf Essener Gehwegen grundsätzlich verboten.

Muss ich den Gully vor meinem Haus frei halten?

Ja. Die Essener Satzung verlangt, dass Einläufe in Entwässerungsanlagen von Schnee und Eis frei bleiben.

Fazit

Glatteis durch Fallrohr sorgt jeden Winter für gefährliche Stellen, oft ganz ohne Schnee. Prüfen Sie die Ableitung, lassen Sie das Rohr an die Entwässerung anschließen und halten Sie Rinnen und Gullys frei. Bis dahin streuen Sie die Stelle gezielt. Wer einen Dienst beauftragt, lässt sie gleich in die Räumkarte eintragen. Weitere Anleitungen finden Sie in allen Ratgebern zum Winterdienst. Berechnen Sie jetzt Ihren Festpreis.