Vier Wohnungen, ein Altbau in Essen, kein Verwalter. Alles läuft über eine WhatsApp-Gruppe. Im November fragt jemand: „Wer kümmert sich dieses Jahr um den Schnee?“ Drei Tage später hat niemand geantwortet. Dann kommt der erste Frost.
Den Winterdienst für kleine Eigentümergemeinschaften zu organisieren, ist einfacher als gedacht. Ein Vertrag mit einem Dienst, ein Ansprechpartner, ein fester Preis. Die Kosten pro Einheit sind meist gering, oft um 10 bis 25 € im Monat. Wichtig: Fassen Sie trotzdem einen Beschluss und halten Sie ihn schriftlich fest. Das schützt alle Beteiligten.

Die typische Lage in kleinen Gemeinschaften
Kleine WEGs haben oft keinen professionellen Verwalter. Die Eigentümer regeln vieles selbst. Das spart Geld, kostet aber Zeit und Abstimmung. Oft kümmert sich am Ende eine Person um alles – meist die, die am längsten im Haus wohnt. Beim Winterdienst zeigt sich das besonders deutlich. Jeder hat einen Beruf, Urlaub, Termine. Manche Eigentümer vermieten und wohnen gar nicht im Haus.
Trotzdem gilt dasselbe Recht wie in großen Anlagen. Die Gemeinschaft verwaltet das Gemeinschaftseigentum (§ 18 Abs. 1 WEG). Sie trägt die Verkehrssicherungspflicht für Gehweg, Zugang und Hof. Und in Essen verlangt die Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung: Schnee und Glätte zwischen 7 und 20 Uhr unverzüglich beseitigen. Was nach 20 Uhr fällt, muss werktags bis 7 Uhr weg sein, sonn- und feiertags bis 8 Uhr.
Ohne Verwalter: Hat die Gemeinschaft keinen Verwalter, vertreten alle Eigentümer sie gemeinsam (§ 9b WEG). Per Beschluss kann ein Eigentümer ermächtigt werden, zum Beispiel den Winterdienst-Vertrag zu unterschreiben.
Warum „jeder mal“ in kleinen WEGs selten klappt
Die naheliegende Idee: Jeder räumt eine Woche. Bei vier Parteien ist man jede vierte Woche dran. Das klingt fair. In der Praxis scheitert es an Urlaub, Krankheit, Alter und vermieteten Wohnungen. Und rechtlich kann die Mehrheit niemanden zum Räumen zwingen. Ein solcher Mehrheitsbeschluss ist nichtig (BGH, Urteil vom 09.03.2012, V ZR 161/11).
Mehr zu diesem Modell und seinen Risiken lesen Sie im Ratgeber Eigentümer räumen reihum. Wer grundsätzlich wofür zuständig ist, erklärt Winterdienst in der WEG: Wer ist zuständig?
Ein Vertrag statt WhatsApp-Diskussion
Der Winterdienst von GOTTSCHLING räumt für die ganze Gemeinschaft. 39 € netto je Meter pro Saison, kein Mindestpreis.
Lieber persönlich? +49 201 45 875 433
Winterdienst für kleine Eigentümergemeinschaften: ein Vertrag, ein Ansprechpartner
Die einfachste Lösung: Sie vergeben den Winterdienst an einen Dienst. Dann gibt es genau einen Vertrag und einen Ansprechpartner. Niemand muss Pläne schreiben, Vertretungen suchen oder Nachbarn erinnern. Beschwerden gehen direkt an den Dienst. Und wenn ein Eigentümer verkauft oder vermietet, läuft der Winterdienst einfach weiter.
- Flächen ausmessen: Gehweg, Zugang, Hof, Weg zu den Mülltonnen
- Zwei bis drei Angebote einholen
- Beschluss fassen und protokollieren
- Einen Eigentümer als Ansprechpartner bestimmen
- Einsatzdokumentation vom Dienst geben lassen
- Kosten nach Miteigentumsanteilen oder beschlossenem Schlüssel verteilen
Wie Sie Angebote fair vergleichen, zeigt der Ratgeber Winterdienst-Angebote in der WEG vergleichen.

Kosten pro Einheit: meist geringer als gedacht
Der Gehweg vor einem kleinen Haus ist oft kurz. Beim Winterdienst von GOTTSCHLING Immobilien gibt es keinen Mindestpreis. Sie zahlen genau für Ihre Meter, Streugut und Anfahrt inklusive. Die Räumkarte zeigt allen Eigentümern, welche Flächen geräumt werden.
| Gemeinschaft | Meter | Brutto pro Saison | pro Einheit und Jahr | pro Einheit und Monat |
|---|---|---|---|---|
| 3 Parteien | 10 m | 464,10 € | 154,70 € | ca. 12,89 € |
| 4 Parteien | 12 m | 556,92 € | 139,23 € | ca. 11,60 € |
| 6 Parteien | 15 m | 696,15 € | 116,03 € | ca. 9,67 € |
| 4 Parteien, Eckgrundstück | 25 m | 1.160,25 € | 290,06 € | ca. 24,17 € |
Beispiel bei gleichen Anteilen. Tatsächlich verteilen Sie nach Miteigentumsanteilen oder dem beschlossenen Schlüssel.
Selbstnutzer können ihren Anteil nach § 35a EStG steuerlich geltend machen. 20 % der Arbeitskosten mindern die Einkommensteuer direkt. Vermietende Eigentümer geben den eigenen Anteil an die Mieter weiter, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Wie das geht, zeigt Winterdienst an Mieter weiterberechnen.
Beschluss trotzdem protokollieren
In kleinen Gemeinschaften wird vieles mündlich oder per Nachricht geregelt. Beim Winterdienst ist das riskant. Stürzt jemand, fragt man: Was hat die Gemeinschaft beschlossen? Wer hat kontrolliert? Ohne Protokoll gibt es darauf keine gute Antwort.
Fassen Sie deshalb einen richtigen Beschluss in einer Eigentümerversammlung und fertigen Sie eine Niederschrift an. Ein kurzes Protokoll genügt: Datum, Anwesende, Beschlusstext, Ergebnis der Abstimmung. Legen Sie es zu den Unterlagen der Gemeinschaft, damit auch neue Eigentümer es finden. Was in einen guten Beschluss gehört, zeigt der Ratgeber WEG-Beschluss zum Winterdienst.
Achtung: Auch in kleinen Gemeinschaften bleibt die Kontrollpflicht. Bestimmen Sie einen Eigentümer, der ab und zu prüft, ob geräumt ist, und die Einsatzdokumentation ablegt. Eine WEG haftete zu 60 %, weil sie den beauftragten Hausmeister nicht engmaschig überwacht hatte (OLG Oldenburg, 13.02.2014, 1 U 77/13).
Wenn später ein Verwalter kommt
Manche kleine WEG bestellt irgendwann doch einen Verwalter. Dann übernimmt er Organisation und Kontrolle des Winterdienstes. Ein bestehender Vertrag mit klarer Leistung und Dokumentation macht ihm den Einstieg leicht. Welche Aufgaben ein Verwalter hier hat, erklärt der Ratgeber Aufgaben des WEG-Verwalters beim Winterdienst.
Häufige Stolpersteine in kleinen WEGs
- Ein Eigentümer zahlt vor, die anderen vergessen die Erstattung.
- Niemand fühlt sich für die Kontrolle zuständig.
- Vermietende Eigentümer haben den Winterdienst nicht im Mietvertrag geregelt.
- Die Rechnung läuft auf einen Eigentümer statt auf die Gemeinschaft.
- Der Vertrag endet im Frühjahr, und im Herbst denkt keiner an die Verlängerung.
Die Lösung ist fast immer dieselbe: klare Zuständigkeit, ein gemeinsames Konto und ein fester Termin im Herbst, an dem die Verlängerung geklärt wird. Dann läuft der Winterdienst auch dann, wenn alle anderen Themen im Haus liegen bleiben.

Oft unter 15 € im Monat pro Wohnung
Rechnen Sie aus, was der Winterdienst für Ihre kleine Gemeinschaft kostet. Das Angebot kommt sofort per E-Mail.
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Häufige Fragen zum Winterdienst in kleinen WEGs
Braucht eine kleine WEG einen Beschluss für den Winterdienst?
Ja. Auch ohne Verwalter sollte die Gemeinschaft einen Beschluss fassen und ihn protokollieren.
Wer unterschreibt den Vertrag ohne Verwalter?
Alle Eigentümer gemeinsam, oder ein per Beschluss ermächtigter Eigentümer.
Was kostet der Winterdienst für eine kleine Eigentümergemeinschaft?
Bei 12 Metern sind es beim Winterdienst von GOTTSCHLING 468 € netto oder 556,92 € brutto pro Saison. Bei vier Parteien rund 11,60 € pro Einheit und Monat.
Kann die Gemeinschaft den Winterdienst selbst im Wechsel erledigen?
Nur freiwillig oder per Vereinbarung aller. Per Mehrheitsbeschluss geht es nicht (BGH, V ZR 161/11).
Wer kontrolliert den Winterdienst in einer kleinen WEG?
Bestimmen Sie einen Eigentümer als Ansprechpartner. Er prüft stichprobenartig und legt die Einsatzdokumentation ab.
Fazit
Der Winterdienst für kleine Eigentümergemeinschaften ist mit einem Vertrag schnell gelöst. Ein Ansprechpartner, ein fester Preis, eine Dokumentation. Die Kosten pro Einheit sind meist gering. Fassen Sie trotzdem einen Beschluss, protokollieren Sie ihn und bestimmen Sie, wer kontrolliert. Berechnen Sie jetzt den Preis für Ihr Haus.
Den Gesetzestext finden Sie unter § 9b WEG auf gesetze-im-internet.de. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Weitere WEG-Themen finden Sie im Winterdienst-Ratgeber.